ich wollte mal fragen, ab wann ich Wahlwerbung betreiben kann? Da man auf die Chancengleichheit achten muss.
Bei uns hat sich ein Wahlvorstand gebildet und es ist bekannt, dass jetzt Ende Sommer oder Anfang Herbst außerordentlich gewählt wird. Aber vom Wahlvorstand kam noch keine Information zu Wahlwerbung wann wo wie. (Liegt vielleicht an den Personen im Wahlvorstand, die ihre "Ziele" verfolgen) Bevor die dafür sorgen, dass ich nicht teilnehmen kann aus welchen Gründe auch immer wollte ich mal fragen.
Ich wollte jetzt Flyer erstellen und diese einfach in der Firma verteilen, sei es persönlich in die Hand oder in den Küchen liegen lassen. Wäre das okay oder muss ich abwarten, bis eine offizielle Info kommt, dass man Wahlwerbung machen kann? Auf dem Flyer würde ungefähr sowas drauf stehen: " Hey, wir X und Y würden gerne eine Liste für die kommende Betriebsratswahl gründen und laden jeden dem Interesse hat sich bei uns zu melden und wir würden auch uns später mit allen Interessenten zusammen setzen für einen Kennenlernen und Bildung der Liste". Darauf würden irgendwann ein Termin folgen außerhalb der Arbeitszeit und ohne Abläufe zu stören, in dem man sich austauscht. Ich werde natürlich keine Plakate aufhängen, da dies eine Genehmigung benötigt.
Meiner Auffassung nach könnte ich Flyer verteilen, da es allen bekannt ist, dass gewählt wird und somit jeder die Chance hat Werbung zu machen oder?
Gruße Shark