Google hat mir leider nicht geholfen. Der aktuelle Betriebsrat würde gerne mit Plakaten auf die Betriebsratswahl 2014 aufmerksam machen - also Werbung für die Beteiligung an der Betriebsratsarbeit machen. Wir als Wahlvorstand wurden gefragt, ob wir dies übernehmen könnten. Wir haben noch nicht geantwortet bzw. zu- oder abgesagt, da wir uns noch informieren wollten.
Wichtig vorab: es geht NICHT um Werbung für einzelne Kandidaten, Listen oder den bisherigen Betriebsrat, sondern um Werbung für die Wahl an sich und Mitarbeiterbeteiligung. Also ganz neutrale Plakate a la: "Betriebsratswahl 2014 - Beteiligt Euch!"

Unsere Frage ist, welche Optionen richtig sind:
1. Dies kann Aufgabe des Wahlvorstandes sein, wenn er dies gerne machen möchte. Wahlwerbung für die Wahl an sich steht nicht im Widerspruch mit den Aufgaben des Wahlvorstandes.
2. Der Wahlvorstand hat die Wahl zu organisieren und durchzuführen. Alles andere ist Aufgabe des Betreibsrates. Der Wahlvorstand darf also keine Wahlwerbung machen, da dies nicht zu seiner Bestimmung gehört.
3. Es ist zwar kein Grund für eine Wahlanfechtung, der Wahlvorstand sollte trotzdem die Finger von Wahlwerbung lassen.

Nochmal um sicher zu gehen: Wahlwerbung einzelner Kandidaten oder Listen ist nicht das Thema. Hierzu habe ich viel im Netz gefunden mit Hinweis auf das GG.