Erstellt am 27.04.2006 um 18:30 Uhr von Suse
Hallo,
prinzipiell ist die Wahlwerbung reines Privat"vergnügen", also muss zuerst einmal alles was mit Werbung zu tun hat außerhalb der Arbeitszeit geschehen.
Du solltest dabei versuchen die Anderen nicht von der Arbeit abzuhalten, das haben manche Arbeitgeber nicht so gern. Es gibt da ein Urteil, wegen einer Rundmail, einfach mal googeln stichwort Wahlwerbung.
Zum Zweiten ist natürlich auch alles aus eigener Tasche zu finanzieren.
Flyer sollte OK sein, Plakate darf der AG abnehmen lassen, ist ja schließlich sein Betrieb, ihn freundlich zu Fragen kostet aber nichts.
Nicht erlaubt ist Wahlwerbung zur Betriebsversammlung, auch die Vorstellung der Kandidaten. Nicht zu vergessen, auch in der Wahlkabine darf keine Werbung mehr sein.
Gute Ideen sind dabei natürlich immer gefragt, denn etwas mussten wir auch feststellen, man ist Wahlmüde geworden.
Stellt Euch vor es ist Wahl und keiner geht hin.
Suse