Erstellt am 24.02.2014 um 20:55 Uhr von Snooker
Sollte dieser Kollege gewählt werden und er nimmt die Wahl an ist er Betriebsratsmitglied. Lehnen alle anderen die Wahl ab...oder anders herum, nehmen die Wahl nicht an. Ist der Betriebsrat unter seiner eigentlich Größe gerutscht müsste dieser zu letzt verbliebende im BR Neuwahlen in die Wege leiten.
Auf die nächst und dann wieder auf die nächst kleinere Betriebsratsgröße zurück zu greifen, geht nur wenn sich bei der Wahl nicht ausreichend Kandidaten für die eigentliche Größe zur Verfügung gestellt haben.
Erstellt am 24.02.2014 um 21:01 Uhr von Kölner
Snooker?
Wenn ich nichts falsch verstanden habe von Deinen Ausführungen, dann ist der erste Teil falsch.
Wenn Sie die Wahl nicht annehmen und nicht genug BRM für die BR-Größe zur Verfügung stehen, dann schrumpft man (ohne Neuwahl!!!) auf die nächste BR-Größe usw..
Wichtig ist, dass sie die Wahl nicht annehmen.
Erstellt am 24.02.2014 um 21:08 Uhr von Snooker
Ahsoooooo habe leider gerade keine Bücher zum nachlesen hier in der Pension. Wusste bisher nur die von mir beschriebene Variante. Sollte es aber verkehrt sein sorry.
Wo kann ich´s im Netz noch mal nachlesen ?
Erstellt am 24.02.2014 um 21:18 Uhr von Hoppel
@ Snooker
Du liegst etwas daneben ...
@ hondavfr
Die KandidatInnen A,B,C,D,E,F,G stellen sich zur Wahl. Nach Stimmauszählung lautet das vorläufige Wahlergebnis, dass die KandidatInnen A -E gewählt sind. A, B, C, D erklären die Nichtannahme der Wahl.
Das vorläufige Wahlergebnis lautet nun: E, F, G sind gewählt.
Diese KandidatInnen nehmen die Wahl an!
Der WV hat als endgültiges Wahlergebnis zu verkünden, dass ein dreiköpfiger BR, bestehend aus den Mitgliedern E,F,G gewählt wurde!
Hätte noch ein weiterer Kandidat die Nichtannahme der Wahl erklärt, wäre ein einköpfiger BR gewählt worden!
In diesem Fall muss KEINE Neuwahl initiiert werden!!! Nachzulesen in jeder Kommentierung ...
Anders sähe es lediglich dann aus, wenn nach Ablauf der Erklärungsfrist (Nichtannahme der Wahl) ein BRM sein Amt niederlegt und der BR nach Nachrücken sämtlicher Ersatzmitglieder unter die geforderte Mindestgröße rutscht. DANN und auch nur dann, müssen Neuwahlen eingeleitet werden!
Erstellt am 24.02.2014 um 21:23 Uhr von Snooker
@Hoppel
jane, das wurde mir ja schon mitgeteilt. Hatte es nur anders im Kopp. Aber viele Hände schaffen auch ne richtige Endantwort :-)
Erstellt am 24.02.2014 um 21:31 Uhr von Snooker
Habe es mir im WWW noch mal nach gelesen und ziehe meine Antwort zurück. Hoppel und Kölner haben hier recht.
Erstellt am 24.02.2014 um 21:40 Uhr von Tommyh
Oh wegen einem einzelnen lehne ich die Wahl doch nicht ab !!! Im Gremium entscheidet die Mehrheit und Querdenker sind manchmal besser als wenn sich alle einig sind!
Erstellt am 25.02.2014 um 11:58 Uhr von celestro
Bei solchen Dingen blickt man immer in den Abgrund der Menschheit. Muß man sich mal vorstellen ... man will unter allen Umständen jemanden als BR nicht haben, nur weil er als Querulant verschrien ist.
Niemand kann beurteilen, ob dieser Herr nicht vielleicht die beste Arbeit aller BR-Mitglieder abliefert, sondern es wird kräftig vorverurteilt.
Traurig !
Erstellt am 25.02.2014 um 12:07 Uhr von Sommerzeit
Könnte denn beispielsweise - jetzt nur interessehalber - der Betriebsrat in der konstituierenden Sitzung oder auch später mit der Mehrheit seiner Stimmen den Rücktritt beschließen, selbst wenn bei einem 5er Gremium zum Beispiel 2 weitermachen möchten? Was wäre denn dann mit den Ersatzmitgliedern (falls ausreichend vorhanden)? Rücken die nach oder gäbe es Neuwahlen?
Erstellt am 25.02.2014 um 12:12 Uhr von Pjöööng
Wenn der BR seinen Rücktritt beschließt, dann sind umgehend Neuwahlen einzuleiten.
Nur, was bringen diese Neuwahlen? Die zurücktretenden Kollegen haben ihre Soziale Inkompetenz dargelegt und sind vern ünftigerweise nicht mehr wählbar. Wird es neue Kandidaten geben?
Möglicherweise habt Ihr danach einen einköpfigen BR...
Erstellt am 25.02.2014 um 20:08 Uhr von hondavfr
Hallo,
vielen Dank für Eure zahlreiche Antworten, Ihr habt mir damit sehr geholfen. Ergänzend dazu noch. Ich bin seit ca. 14 Jahre im Betriebsrat, davon 10 Jahre als Vorsitzender. Ich kann mit sachlicher Kritik sicherlich umgehen, sonst wäre ich nicht 14 Jahre Betriebsrat. Es handet sich bei dem Kritiker um einen ehemaligen Betriebsrat, der sich nicht mehr zur Wahl gestellt hat. Sei ca. 2 Jahren greft er den Betriebsrat massiv bei jeder sich bietenden Gelegenheit an. Dies allerdings nicht sachlich begründet sondern mit Worten wie inkompetent, unverschämt, unsachlich und weitere uanangebrachte Worte, die ich hier nicht zitieren will. Wir haben versucht in Gesprächen die Wogen zu glätten. Es gab auch eine Entschuldigung kurz darauf ging es aber weiter den Betriebsrat zu diffamieren sowohl in schriftlicher wie in mündlicher Version, z. B. am Mittagstisch gegenüber zahlreichen anderen Kollegen ohne Anwesenheit eines Betriebsates. Es handelt sich auch nicht um einmalge Ausrutscher. Zusätzlich wurde mir dem BR-Vorsitzender gedroht, daß wenn ich mich zur Wahl aufstellen lasse werden die Fetzen im Betriebsrat fliegen. Wir haben bewusst die Sache nicht breitgetreten und die Geschäftsführung eingeschalten, weil der Kollege keinerlei Rückendeckung im Betrieb hat. Unsere Befürchtung war nur, daß er in den Betriebsrat kommt, da wir zu wenig Kandidaten hatten. Seit heute haben wir aber gesamt 8 Kandidaten und gehen davon aus, dass er nicht in den Betriebsrat gewählt wird. Sollte es allerdings doch zu der Situation kommen ist für alle amtierenden Betriebsräte, die sich zur Wiederwahl stellen eine Zusammenarbeit nicht vorstellbar. Jetzt können wir nur noch die Wahl abwarten und schauen was dabei rauskommt.
Erstellt am 26.02.2014 um 08:17 Uhr von Kölnerl
Tschuldigung?
Was ist das denn für eine Einstellung?
Passt mir das Gremium nicht in seiner Zusammensetzung, setze ich für mich eigene grenzen und nehme die Wahl nicht an. Peinlich peinlich.
Ich würde Euch auch nicht wählen.
Zumal: Der unbequeme Kollege ist im schlimmsten fall ebrm. Und jetzt?