Hallo,
Bei uns findet bald die Betriebsratswahl statt. Es gibt zwei Listen.
Die Liste 1 hat sehr viel Werbung für sich gemacht, so das die auf der Liste 2 stehenden Kanidaten nachziehen mußten.
Wir haben allerdings die Werbung unter berücksichtigung der Datenmenge per E-Mail verschickt und auch wie Liste 1 kleine Aufmerksamkeiten verteilt. Dies fand in der eigenen Mittagspause statt.
Dennoch hat der Abteilungsleiter die weiteren Aktionen der Liste 2 untersagt. Darf er so etwas? Gibt es einen Paragraphen der es erlaubt Werbung zu machen?