Ist der 'Wahlkampf' für eine BR-Wahl erforderliche Betriebsratsarbeit?
Hallo, Kollegen, wir führen in diesem Jahr eine außerplanmäßige Betriebsratswahl durch. Mir stellt sich nun die Frage, ob der "Wahlkampf" eigentlich erforderliche Betriebsratsarbeit darstellt.
Wahlkampf heißt bei uns: Informieren der MA über das Amt, den zeitlichen Invest, einzelnes Ansprechen und Überzeugen von möglichen Kandidaten, mal einen Newsletter, mal einen Aushang gestalten, etc. Also nicht exorbitant viel, aber eben doch relevant, wenn der AG genau hinschaut, wieviel BR-Arbeit und wieviel normale Arbeit geleistet wird.
Beste Grüße
Community-Antworten (2)
11.08.2016 um 13:06 Uhr
Informationen sind nicht Wahlkampf. Auch Kandidaten suchen nicht.
Allerdings dann Plakate oder Flyer mit der Aufschrift "wählt mich. ...." sind Wahlkampf, die der AG auch nicht mehr finanzieren muss.
11.08.2016 um 18:56 Uhr
@ gironimo
"Allerdings dann Plakate oder Flyer mit der Aufschrift "wählt mich. ...." sind Wahlkampf, die der AG auch nicht mehr finanzieren muss."
Och, hat sich da etwas geändert? Bis wann musste denn der AG diese Art von Wahlwerbung finanzieren?
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