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Was ist an BR-Wahl - Werbung erlaubt?

B
BR-Wahlteam
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind mehrere Kollegen die eine eigene Liste aufstellen möchten. Nunmehr stellt sich uns die Frage, was an Werbung für uns erlaubt ist, d.h. dürfen wir mails an Kollegen schicken, dürfen wir Flyer erstellen und per Hauspost oder selber verteilen?

Wer kann uns diesbzgl. Informationen mitteilen, was alles erlaubt ist und was nicht.

4.00201

Community-Antworten (1)

K
Kölner

28.01.2006 um 12:50 Uhr

Die gesetzliche Grundlage bietet der § 20 BetrVG. Wenn der AG nicht gerade die Wahlwerbung einseitig finanziert ist fast alles möglich: z.B. Flugblätter, Flyer, Plakate, Sticker, Transparente, falsche Versprechungen usw. lediglich mit Bestechungsgeldern beim WV wäre ich etwas vorsichtiger.

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