Erstellt am 23.04.2008 um 07:17 Uhr von selma
Hallo, bin auch auf der Suche nach Informationen rund um die Wahl und auf die Fragen (Wahlmaterial, Flyer, Poster, Intranet) in einem anderen Forum erhielt ich folgende Antwort, vielleicht hilft sie:
".... einen unmittelbar aus dem Gesetz entstehenden Anspruch kenne ich nicht.
Fitting führt aber in der Rn 8 zum § 20 BetrVG aus:
... So kann aufgrund betrieblicher Übung die Einstellung von Wahlaufrufen in Intranet/per E-Mail, die nur mit geringem zeitl. Aufwand verbunden ist, zulässig sein...
Weiter führt er aus:
Da die Wahlwerbung wesentlicher Bestandteil der Wahl ist, ist der ArbGeb. ... verpflichtet ... im betriebsüblichen Rahmen auch Flächen zum Aushang von Wahlplakaten zur Verfügung zu stellen. ... gleiches gilt für die Zulassung von Wahlwerbung im Intranet.
Der Knackpunkt ist hier die Betriebsüblichkeit. Ist es im Betrieb üblich Informationen an alle per Intranet zur Verfügung zu stellen, dann kann sich daraus auch der Anspruch generieren die Wahlwerbung dort zu veröffentlichen. Auf jeden Fall muss der AG es entweder allen Listen oder keiner gestatten."
gruß
Erstellt am 27.04.2008 um 14:45 Uhr von jotim
Ich würde Dir empfehlen dringend mal Kontakt mit einer Gewerkschaft aufzunehmen. Die sollte da schnell weiterhelfen können.
Natürlich ist das Betriebsverfassungsgesetz (§§ 7 - 20) hier die rein formale Quelle.
Jedoch ist die Kommentierung und Rechtsprechung zu den einzelnen Paragraphen wichtig. Daher solltest Du dich dazu beraten lassen (siehe oben!).