Hallo miteinander,

im Wahllokal darf sich nach meiner Kenntnis ja keine Wahlwerbung befinden. Was ist mit Wahlwerbung außerhalb des Wahllokals? Hintergrund: Neben dem Wahllokal befindet sich die Tür zu einem Büro eines Listenführers. Der hat an die Bürotür seine Wahlwerbung gehängt. Diese Tür ist ca. 3 Meter von der Tür zum Wahllokal entfernt. Für die anderen Listen hängt aber in der Nähe keine Wahlwerbung. Darf die Wahlwerbung dieser einen Liste hängen bleiben oder sollte sie am Wahltag besser abgenommen werden?

Danke