Erstellt am 28.04.2022 um 13:33 Uhr von Kjarrigan
nein gibt es nicht
Aber 30 min sind schon sehr sehr kurz
Der Wahlvorstand sollte die Öffnungszeiten halt so wählen dass jeder teilnehmen könnte
Bei einem Kleinstbetrieb > 10 Ma würde ich da so ca. 1,5 h nehmen - in der Kernzeit - also da wo alle da sein sollten 7 müssten falls es auch noch Gleitzeit oder ähnliches gibt
Bei Schicht sähe das noch anderes aus - da müsste die unterschiedlichen Zeiten ebenfalls berücksichtigt werden.
Letztlich kann es dem WV doch völlig egal sein, ob sie 30 min oder 3 Stunden da sitzen und Kaffee trinken / Däumchen drehen.
Erstellt am 28.04.2022 um 14:28 Uhr von celestro
"nein gibt es nicht"
Vorsicht! Im Fitting heißt es: "Die Wahl findet während der Arbeitszeit statt. Jedoch braucht die Zeit der Stimmabgabe nicht unbedingt mit der betrieblichen Arbeitszeit voll übereinzustimmen. So ist es z.B. zulässig, die Wahl auf 6 Stunden zu begrenzen, sofern diese Zeit ausreicht, um den AN die Ausübung ihres Wahlrechts in angemessener Weise zu ermöglichen.
Sofern mir also kein RA eine noch weitere Reduzierung absegnet, würde ich (persönlich) da auch nicht drunter gehen.
Erstellt am 28.04.2022 um 15:07 Uhr von nicht brauchen
Also meinereiner war in einem Kleinstbetrieb <20 Mitarbeiter Wahlvorstand und ich habe 3h das Wahllokal offen gehabt. 30 Minuten finde ich zuwenig.
Allerdings kann man auch ein Telefongespräch abbrechen und nach dem Wählen zurückrufen.
Erstellt am 28.04.2022 um 15:13 Uhr von celestro
"Prinzipiell kann es zur Nichtwahl kommen, weil der "Fehler" begangen wird ein längeres Telefonat angenommen zu haben."
Jetzt, wo ich nochmal darüber nachdenke ... wie kann das überhaupt sein? Der WV besteht aus 3 Personen. Wenn einer ein Telefonat annimmt ... was machen dann die anderen 2?
Und reden wir über "es hätte prinzipiell zur Nichtwahl kommen KÖNNEN"? oder war es tatsächlich so, das Wähler nicht wählen konnten (wegen dieses Telefonats)?
Erstellt am 28.04.2022 um 15:23 Uhr von Relfe
den WV muss man erstmal verstehen, wenn ich als Wähler mir 5 Minuten Zeit nehme den Stimmzettel zu ergründen, dann können pro Wahlkabine gerade mal 6 Wähler in 30 Minuten wählen.
bei einem Kleinstbetrieb werden es wohl max. 2 Wahlkabinen sein, selbst bei 3 Minu. pro MA kommen ich da auf max 20 MA wenn alle sich schön planmäßig anstellen.
Selbstverständlich dann noch unter Einhaltung der betrieblichen Hygienevorgaben.
Wundert mich ja, dass der WV das nicht in der Mittagspause geplant hat, damit keine AZ "verbraten" wird
Ich halte 30 Min. für nicht ausreichend und falls ein Wahlberechtigter es nicht geschafft hat zu wählen, denke ich wird eine Wahlanfechtung erfolgreich sein.
Erstellt am 28.04.2022 um 17:34 Uhr von Kjarrigan
Kleinstbetrieb!
Ein BR kann ab 5 wahlberechtigten gewählt werden
Ich stelle mir da z.b. ein Verkaufs Büro - 2 Zimmer vor
Da kann die Wahl nach 5 min vorbei sein, weil der WV eben alle nacheindander mal eben "übern Flur" ruft und ins Wahlbüro bittet
Und da muss ich bestimmt keine 6 Stunden das Wahllokal offen habe.
Es muss halt allen die Möglichkeit gegeben werden und klar wenn das nur 30 min sind und jemand die Wahl anfechten möchte weil sein Bus gerade heute Verspätung hatte und das Wahllokal schon zu ist und der WV schon mit der Aufzählung begönnen hat , könnte er da bei einer Wahlanfechtung durchaus auf einen Richter treffen der die Wahl für nichtig erklärt - da eine Stimme bei kleinstbetriebn ebn shcon einen Unterschied machen kann.