Erstellt am 15.04.2010 um 11:51 Uhr von Forentroll
Nein,
die Zeiten im Wahlauschreiben sind einzuhalten.
Erstellt am 15.04.2010 um 12:40 Uhr von carsten
ist die Wahl sonst anfechtbar, auch wenn es mit der Geschäftsleitung besprochen ist, bzw. eine schriftliche vereinbarung gibt?
Erstellt am 15.04.2010 um 12:43 Uhr von Forentroll
NATÜRLICH ist die Wahl anfechtbar!
Ob es gemacht wird ist was anderes.
Erstellt am 15.04.2010 um 12:47 Uhr von Tanzbär
Stell dir vor, einer kommt zur Stimmenauszählung gegen 18:00 Uhr und ihr seid damit schon fertig.
Das gibt dann rictige AUA!
Erstellt am 15.04.2010 um 12:59 Uhr von carsten
Man sieht doch an der Liste der Wahlberechtigten ob schon alle gewählt haben.
Erstellt am 15.04.2010 um 13:07 Uhr von MonaLisa
@carsten,
drehen wir die Geschichte mal.....
Du warst im Wahllokal beim wählen, hast anschliessend Feierabend und denkst dir, laut Wahlausschreiben beginnt die Stimmauszählung um 18.00 Uhr. Passt prima denkst du, da komm ich nochmal in den Betrieb und guck denen zu wie das läuft.
Und dann ist schon alles gelaufen!
Die Stimmauszählung ist (betriebs)öffentlich und jeder Kollege muss die Möglichkeit haben, dieser Auszählung beizuwohnen.
Nun hättest du jede Möglichkeit, die Wahl anzufechten!
Fazit:
Die angegebenen Zeiten im Wahlausschreiben sind einzuhalten!
Erstellt am 15.04.2010 um 14:30 Uhr von DonJohnson
@all
Weit gefehlt liebe KollegenInnen.
Wenn tatsächlich 100% Wahlbeteiligung um 16 Uhr erreicht ist, kann das Wahllokal geschlossen werden! ABER: die Stimmauszählung ist zu der festgelegten Zeit! Letztendlich wurde hier aber nciht nach der Stimmauswertung gefragt, sondern lediglich bezüglich der Schließung des Wahllokals ;-)))