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Weihnachtsgeld wird gekürzt

Z
ZenMar
Nov 2023 bearbeitet

Hallo wir bekommen 500 Euro Weihnachtsgeld , in unserer Fa. gibt es eine interne nicht vom BR abgesegnete Vorgehensweise wieviel Geld bei Krankheit abgezogen wird , 9 Monate arbeitsfähig - 25 % , 6 Monate arbeitsfähig - 50 % 3 Monate arbeitsfähig - 75 % jetzt hat die GL einfach bei einem Mitarbeiter der vom 15.3. bis 16.9. krank war und haben den ersten und den letzten Monat den er zur hälfte gearbeitet hat als kompl. Monat abgezogen. In der internen Vorgehensweise steht nichts davon und wir finden das einfach ein fall von Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatz zumal andere nichts abgezogen bekommen. was könnten wir tun unser Anwalt ist schwer zu erreichen. Dankeschön derweil

33202

Community-Antworten (2)

C
celestro

09.11.2023 um 00:06 Uhr

Meines Erachtens nach unterliegt eine solche Regelung dem MBR des BR und ist somit nichtig (weil der BR da gar nicht gefragt wurde).

M
Muschelschubser

09.11.2023 um 09:12 Uhr

  1. ) Die Regelung wäre in der Tat mitbestimmungspflichtig nach §87 Abs. 1 Nr. 10 gewesen. So ist sie unwirksam.

2.) Für das Weihnachtsgeld gilt der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine Differenzierung ist nur unter einer sehr stichhaltigen, sachgerechten Begründung zulässig. Und die Hürden sind hoch, dazu gibt es einige Urteile.

3.) Unabhängig von den ersten beiden Punkten greift die betriebliche Übung, wenn das Weihnachtsgeld über mindestens 3 Jahre in Folge gezahlt wurde. Allerdings stellt sich die Frage, ob dies nur für das "ob" im kollektiven Bezug gilt, oder auch für das "wie" im Einzelfall.

Mir stellt sich gerade die Frage, ob aufgrund betrieblicher Übung und einer unwirksamen Regelung nicht vielleicht sogar jedem das volle Weihnachtsgeld zustehen würde. Aber das ist nur ein ganz vorsichtiger Gedanke.

Sollte das wirklich so sein, würde sich noch eine andere witzige Konstellation ergeben: Eine betriebliche Übung wird durch konkludentes Handeln des AG Bestandteil des Arbeitsvertrags. Somit kann sie auch nicht durch TV oder BV ausgehebelt werden, da hier dann sogar das Günstigkeitsprinzip greift.

Wenn der Anwalt schlecht zu erreichen ist: Ist einer von Euch in der Gewerkschaft?

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