betriebsratswahl.deSeminare

Bestehende Touren für unseren Fahrdienst wurden zeitlich gekürzt

M
MassimoC
Sep 2023 bearbeitet

Eine Tour wurde seit der Mindestlohnerhöhung von 4 h neulich auf 2,5 h gekürzt. Der Fahrer hat somit finanzielle Einbußen. Darf der Arbeitgeber die Tour kürzen ohne Anhörung des Betriebsrats?

587018

Community-Antworten (18)

D
DummerHund

22.09.2023 um 17:49 Uhr

Dies solltest du ruhig etwas näher darlegen. So ist es nicht verständlich was vorher in den verbleibenden 1,5 Std. gemacht wurde

G
GabrielBischoff

22.09.2023 um 18:10 Uhr

Arbeitsverhältnis und Auswirkungen wären interessant. Wurde ein bereits genehmigter Schichtplan einseitig geändert usw.

K
KristinZ

22.09.2023 um 19:03 Uhr

Hallo ich bin Massimo‘s Kollegin. Zur Erklärung: Hierbei wurden schon vor langer Zeit für Fahrer bestimmter Touren Pauschalen festgelegt. In diesem Beispiel wurde die Tour sehr großzügig ausgelegt, da man mal mehr oder weniger Pakete zum Ein- und Ausladen hat. Die Tour an sich ist an sich in 2,5 Std machbar. Da die Fahrer aber alle Mindestlohn bekommen, bzw. nur knapp drüber sind, gab es den Rest der Zeit als „Bonus“. Wir haben fest angestellte Fahrer, Vollzeit, Teilzeit und Minijobber. Vermutlich betrifft es auch nicht nur die eine Tour. Fahrer X, der die Tour fährt, hat durch die Mindestlohnerhöhung minimal mehr, letztendlich fehlen ihm (520 € Jobber) aber ca 60 € im Monat.

G
GabrielBischoff

22.09.2023 um 19:29 Uhr

Wofür wird denn bezahlt, was steht im Arbeitsvertrag?

Wenn ich für durchschnittlich vier Stunden Arbeit am Tag bezahlt werde, dann ist es erstmal Problem des Arbeitgebers, wie er 4 Stunden Arbeit am Tag ranschafft. Nur weil weniger zu tun ist, kann er ja nicht vertragsbrüchig werden.

Wenn die Vergütung anders geregelt ist, dann ist das essentiell für die Auswirkungen.

D
DummerHund

22.09.2023 um 19:33 Uhr

Frage ist auch, wird es als Bonus einfach so gut geschrieben oder ist es eine Offizielle Prämie und ist dies irgendwo festgeschrieben. Gibt es einen BR.

T
Tagträumer2

25.09.2023 um 09:07 Uhr

Wer hat diesen "Bonus" festgelegt, haben die Fahrer einfach langsamer gearbeitet oder hat der Chef nach den 2,5h gesagt, die weiteren 1,5h werden geschenkt?

K
KristinZ

25.09.2023 um 12:29 Uhr

Es gibt einen BR, wir sind 2 davon (aber noch in den Anfängen). Es gibt einen Fahrdienstverantwortlichen, dieser legt die Pauschalen für die Touren fest. Fährt Fahrer X (39 Std-Vertrag) diese Tour, werden ihm täglich 2,5 Std (a 15 Euro die Stunde) angerechnet, früher wurden ihm dafür 4 Std angerechnet. Er muss also mehr Leistung erbringen um auf seine Stunden zu kommen. Beim 520 Euro Jobber dasselbe. (da konnte ich noch nicht in den Vertrag schauen). Leider rücken weder Chefs noch Fahrdienstverantwortlicher genaue Abrechnungen der Arbeitszeit und Zusammensetzung des Lohns heraus. Und außer der Arbeitszeit von 39 Stunden steht sonst nichts im Vertrag, da die Fahrer ja flexibel einsetzbar sein sollen, ich schätze bei den 520 Euro Jobbern ist es das gleiche.

C
celestro

25.09.2023 um 12:36 Uhr

Der BR hat Anspruch auf alle entsprechenden Informationen. Also lasst Euch nicht abwimmeln.

T
Tagträumer2

25.09.2023 um 12:48 Uhr

Zitat: "Fährt Fahrer X (39 Std-Vertrag) diese Tour, werden ihm täglich 2,5 Std (a 15 Euro die Stunde) angerechnet, früher wurden ihm dafür 4 Std angerechnet. Er muss also mehr Leistung erbringen um auf seine Stunden zu kommen."

Im Vorfeld hattest Du geschrieben, die Tour ist "an sich in 2,5h machbar", bedeutet der Mitarbeiter hat einen auf Low gemacht, so dass er die Stunden abgreifen kann. Er muss JETZT lediglich normal performen, da früher die Tour viel zu hoch angesetzt wurde. Fehler des Fahrdienstverantwortlichen, die Tour nicht richtig bemessen zu haben und Dreistigkeit des MA, genau dass auszunutzen.

G
GabrielBischoff

25.09.2023 um 12:53 Uhr

Das geht an der Frage vorbei, wie die Zeit genutzt wird. Es geht um die Entlohnung und wieweit Arbeit angenommen wird.

S
seehas

25.09.2023 um 13:22 Uhr

Der Betriebsrat hat das recht die Aufzeichnungen über die Arbeitszeit einzusehen. Das muss er tun um seinem Auftrag nach § 80 (1) BetrVG nachzukommen. Der Betriebsrat hat nach § 80 (2) BetrVG das Recht die Bruttolohnlisten einzusehen. Aus diesen beiden Quellen bekommt ihr die Informationen die ihr braucht.

X
XYZ68

26.09.2023 um 09:40 Uhr

Bei der ganzen Betrachtung und grade als neuer BR, bitte denkt daran, dass die Rüstzeit und die Beladung mit zur Arbeitszeit zählt. Ich kenne Kurierdienstfirmen, wo das gerne vernachlässigt wird.

Ihr seid bei der Lage und der Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung.

M
Muschelschubser

26.09.2023 um 10:01 Uhr

"performen" :-D

Dreht er Piroutetten mit seinem Dienstfahrzeug? lach

Danke lieber Tagträumer, für Deine täglichen Erheiterungen. Auch wenn sie oft ungewollt sind...

Sorry für Off Topic...

K
KristinZ

26.09.2023 um 10:17 Uhr

Es geht überhaupt nicht darum was die Fahrer in dieser Zeit machen, mal haben sie einen Stopp mehr, es ist Stau oder es ist ein älterer Fahrer der mehr Zeit zum Ausladen braucht. Mal ist man früher fertig und manchmal dauert es eben länger. Unsere Frage ist, ob diese Änderung zu den Grundsätzen der Lohnfindung, bzw zur betrieblichen Vergütungsstruktur gehört! Es geht nicht um den individuellen Stundenlohn, sondern um ein Kollektiv von knapp 80 Fahrern, die am Ende weniger Geld in der Tasche haben.

M
MassimoC

26.09.2023 um 10:36 Uhr

Danke für die bisherigen Antworten! Um es etwas näher auszuführen... Wir sind an sich kein Kurierdienst sondern ein Labor. Bei dieser Tour wird Labormaterial von einer Firma zum Labor und ggf. einzelnen Praxen geliefert. Unser Fahrer braucht mal mehr mal weniger Zeit für diese Tour, da nicht immer die selbe Anzahl an Päckchen vorhanden sind und die Verkehrslage variiert. Aufgrund dessen hat man sich vor langer Zeit auf eine Pauschale von 4h geeinigt, die bis zuvor auch ausgezahlt wurde. Durch Minderungen der Päckchen-Anzahl und Einsatz jüngerer agiler Fahrer ist die Tour auch in 2,5 h möglich. Daraufhin wurde die Tour nach Erhöhung des Mindestlohns gekürzt. Unsere Frage: Ist eine Kürzung der Tour ohne Anhörung des BR möglich? Haben wir eine Mitbestimmung nach §87 (1) Nr. 10 BetrVG über die betriebliche Lohngestaltung?

M
MassimoC

26.09.2023 um 10:51 Uhr

Danke für die Antworten! Um es näher zu schildern: Wir sind ein Laborunternehmen, also kein Kurierdienst. Diese Tour holt jedoch bei einer Firma Labor Materialien , die wir zu unserem Labor transportieren und ggf. auch an die Praxen. Die Pauschale von 4h wurde vor langer Zeit aufgrund der Anzahl der Päckchen, Verkehrsbedingungen für ältere AN ausgelegt. Aufgrund Änderung dieser Faktoren hat man bei jüngeren Fahrern gemerkt, dass dies auch in 2,5 h möglich ist. Mit Erhöhung des Mindestlohns hat man daraufhin die Tour gekürzt. Unser Fahrer hat jedoch früher die 4 h bezahlt bekommen, nun nicht mehr. Unsere Frage: Darf der AG ohne Anhörung des BR die Stunden kürzen? Ist der BR nach § 87 (1) Nr. 10 bei der betrieblichen Lohngestaltung mitbestimmungspflichtig? Gilt das als betriebliche Übung, wenn die 4 h Pauschale früher regelmäßig, heute nicht mehr bezahlt wird?

G
GabrielBischoff

26.09.2023 um 12:42 Uhr

Ihr scheint mir sehr fixiert auf die Legitimität der Kürzung der Schätzung für eine Tour zu sein. Ich glaube ihr habt ganz andere Themen mit denen ihr ans Ziel kommt.

"Fährt Fahrer X (39 Std-Vertrag) diese Tour, werden ihm täglich 2,5 Std (a 15 Euro die Stunde) angerechnet, früher wurden ihm dafür 4 Std angerechnet. Er muss also mehr Leistung erbringen um auf seine Stunden zu kommen"

Inwiefern "wird ihm angerechnet"? Das ist doch keine legitime Arbeitszeiterfassung. Es werden doch bitte alle Stunden bezahlt, die gearbeitet wurden, sonst klingelt hier der Arbeitszeitbetrug. Hier gibt es doch sicher irgendwelche Belege, wie lange der Mitarbeiter wirklich unterwegs war. Notfalls bitte Fahrtenbuch führen.

Dauer die Strecke dann unterm Strich wirklich nur ca. 3 Stunden, dann ist für euch wenig zu holen.

Andere Baustelle ist, ob der Arbeitgeber die Mitarbeiter auch genug einplant, damit die Verträge erfüllt sind. Der Betriebsrat hat bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen. Diese und viele weitere Grundsätze kannst du nachlesen auf - https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/arbeitszeit

Ist im Schichtplan schon zu sehen, dass die Mitarbeiter dauerhaft nicht auf die vertraglich vereinbarten Stunden kommen und es keinen Plan gibt außer "na dann gibts halt weniger Geld" - WTF nein? Da kann der Betriebsrat nicht zustimmen. Bitte Schichtplanung erstellen, die auch genug Stunden abruft.

Die aktuellen Stundenkonten kann der Betriebsrat auch einsehen. Was ist denn der Plan, dass der Arbeitnehmer genug Arbeit kriegt?

Die Arbeitsverdichtung durch die Erwartung die Fahrt jetzt in rund der Hälfte der Zeit zu schaffen wäre eine Gefährdungsprüfung wert. Das Maß ist ja nicht der Leistungssportler in der Blüte seiner Jahre. Der durchschnittliche Deutsche ist über 40 und wir rasen auch nicht durch die Spielstraße, sondern fahren vorausschauend und defensiv. https://www.arbeitsrecht.de/a624e513/rat-vom-experten/arbeits-und-gesundheitsschutz/arbeits-und-gesundheitsschutz/arbeitsverdichtung-und-arbeitsdruck-wo-liegen-die-grenzen.php

Die alten Pauschalen werdet ihr nicht wiederkriegen - gleichzeitig hat sich der Betrieb ein Riesenei gelegt, wenn er jetzt eine vernünftige Zeiterfassung machen muss.

K
KristinZ

26.09.2023 um 14:07 Uhr

Danke Gabriel, wir nehmen das so mit in die nächste Sitzung. Der Ansatzpunkt ist gut.

Ihre Antwort