Hallo,
ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage. Unser Arbeitgeber hat im Jahr 2020 eine Corona-Prämie gezahlt und will im Dezember diesen Jahres eine Bonuszahlung für das vergangene Jahr 2020 vornehmen, was ich ja grundsätzlich positiv finde. Leider wurden für die krankheitsbedingten Fehltage bei der Corona-Prämie gem. §4a EntgFG Abzüge vorgenommen, so dass manche Kolleginnen und Kollegen leer ausgegangen sind. Jetzt werden für die Bonuszahlung die gleichen Krankheitstage zugrunde gelegt. Es existiert für beide Sonderzahlungen jeweils eine Vereinbarung zwischen BR und AG. Kommen die Kürzungen nicht einer Doppelbstrafung gleich und ist das überhaupt zulässig?

Viele Grüße