Frage!? Betriebsratszuständigkeit
Hallo, ich würde einmal kurz ausführen.
Wir Mittelständiges Unternehmen in der Automobilbranche, nebenan auf gleichem Gelände unser Maschinenbau, und 200 km entfernt noch eine Firma wie die unsere. Alle 3 Firmen sind eigenständige Firmen, die aber die aber die gleiche GF haben, die gleiche Buchhaltung, die gleiche EDV. Alles wird aus unserer Firma gesteuert. Auch unsere Personalabteilung kümmert sich um die anderen beiden Firmen.
Jetzt meine Frage, hat jemand von Euch mit so einer Situation Erfahrung? In der Regel ist es ja so das ein eigenständiges Unternehmen seine eigenen Abteilungen hat, bis auf die Produktionen läuft aber alles über uns, den Hauptsitz. Kann man diese Firmen vor dem BetrVG dann überhaupt das selbstständige Unternehmen betrachten?
Community-Antworten (2)
28.04.2021 um 10:37 Uhr
Das BetrVG ziehlt doch in erster Linie auf den Betrieb ab (§1 BetrVG). Man kann wohl davon ausgehen, dass zumindest die 200km entfernte Firma auch ein eigenständiger Betrieb ist. Bei den beiden Unternehmen am gleichen Standort müsste das genauer in Augenschein genommen werden. Der Unternehmensbegriff spielt hauptsächlich im Abschnitt Wirtschaftsausschuss eine Rolle (§106 BetrVG). Sofern es also überhaupt einen Wirtschaftsausschuss bei euch gibt, wird dieser wohl nur Anspruch auf die Geschäftszahlen des eigenen Unternehmens haben.
28.04.2021 um 11:48 Uhr
Verlangt vom Ag ein Organigramm des Unternehmens und schaut mal in § 18 Aktiengesetz.
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