fiktiver sachverhalt:

ein unternehmen hat an einem ort zunächst einen standort. dort wird ein betriebsrat gewählt.

zu einem zeitpunkt x nach der wahl wird in dem ort ein zweiter standort des unternehmens eingerichtet.

frage 1

ist der am ersten standort gewählte betriebsrat auch für die mitarbeiter des zweiten standortes zuständig oder muss am zweiten standort ein eigener betriebsrat gewählt werden?

frage 2

wenn zu frage 1 die zuständigkeit des betriebsrats vom ersten standort auch für den zweiten standort bejaht wird: muss dann die anzahl der mitglieder des am ersten standort vorhandenen betriebsrates erhöht werden, wenn die gesamtmitarbeiterzahl dies nach der gesetzlichen regelung hergibt?

frage 3

wenn zu frage 1 die zuständigkeit des betriebsrats vom ersten standort auch für den zweiten standort verneint (und am zweiten standort mit oder ohne zutun des unternehmens kein eigener betriebsrat gewählt) wird: gäbe das dem unternehmen nicht die möglichkeit, den betriebsrat am ersten standort zu elimieren, indem er die mitarbeiter vom ersten standort an den zweiten standort "verlegt" und den ersten standort schliesst?