Alleiniger Betriebsrat möchte kündigen. Wer ist danach zuständig.
Ich bin alleiniger Betriebsrat an unserem Standort. Kein weiterer Mitarbeiter hat sich aufstellen lassen, sodass es auch kein Ersatzmitglied gibt. Nun überlege ich den Job zu wechseln und zu kündigen. Steht unser Standort dann ohne Betriebsrat dar? Kann es Neuwahlen geben? Kann ein anderer Standort unseren Standort mit übernehmen (aktuell gibt es auch einen BR für 2 Standorte?
Aktuelle Konstellation: Standort 1: 5 Betriebsräte Standort 2 und 3: Gemeinsamer Betriebsrat für beide Standorte: 3 Betriebsräte Standort 4: 3 Betriebsräte Standort 5 (mein Standort): 1 Betriebsrat, kein Ersatzmitglied
Vielen Dank für die Antworten.
Community-Antworten (3)
17.02.2023 um 15:56 Uhr
1.) Es sollte bei der Konstellation einen GBR geben. Der könnte an Eurem Standort einen WV einsetzen.
2.) Du könntest "zurücktreten" ... würdest bis zum Abschluss der Neuwahl im Amt bleiben und könntest einen WV einsetzen.
17.02.2023 um 17:03 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
17.02.2023 um 17:46 Uhr
Solange es keinen Betriebsrat gibt können jederzeit Neuwahlen veranstaltet werden. Wenn du ein sauberes Haus hinterlassen willst, setzt du wie celestro schon sagte, einen Wahlvorstand ein. Da könntest du auch Teil von sein.
Am Besten gehst du vorher proaktiv auf Leute zu, welche du als deine Nachfolger geeignet siehst. Vor allem ist es wichtig noch Nachrücker zu haben, damit sich die Situation nicht wiederholt.
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