Moin Betriebsräte,

in unserem Betrieb gärt es und mehren sich die Rufe nach einem Betriebsrat. Allerdings ist die Betriebsstruktur recht undurchsichtig:

Dem Namen nach sind es zwei Unternehmen:

Unternehmen A ist in mehrere Unter-GmbH´s aufgesplittet. Es stellt Kassen her und betreut diese; an einem Standort sind Support, Administration und Verwaltung angesiedelt, an einem anderen Standort wird die Software entwickelt und am dritten Standort werden die Kassen zusammengeschraubt und versendet. Lt. Impressum gibt es noch einen vierten Standort, mehr als ein briefkasten dürfte da aber nicht sein.

Unternehmen B tut faktisch dasselbe, hat sich aber auf eine spezielle Branche spezialisiert. Support und Entwicklung sind am selben Standort wie bei Unternehmen A, einzig Zusammenbau und Versand erfolgen von einem zweiten Standort (derselbe wie Unternehmen A).

Alle Unternehmen haben letztlich die immer gleichen drei Geschäftsführer; die Räumlichkeiten sind dieselben und es werden auch betriebsübergreifende Anweisungen erteilt.

Unterm Strich würde ich hier auf den Betriebsbegriff iSd BetrVG verweisen und von zwar diversen GmbH´s, aber faktisch einem Betrieb sprechen.

Gibt es hierzu eine plausible & verständliche Checkliste oder dergleichen? Denn von der Auslegung des Betriebsbegriffs hängt die Anzahl der zu errichtenden Betriebsräte und die Zahl deren Mitglieder ab ...

Danke sagt der

interessierte Arbeitnehmer