neuen Betriebsrat wählen müssen, da meine Amtszeit am 09.05.2018 Mai 2018 endet.
Ich habe daraufhin in einer Besprechung im Januar, in der alle Mitarbeiter anwesend waren, das Thema angesprochen und alle Mitarbeiter waren sich einig, dass ich das Amt des Betriebsrat weiterhin ausüben soll.
Ich habe auch darauf hingewiesen, dass wir eigentlich noch eine Betriebsratswahl durchführen müssen. Auch hier waren wir uns alle einig, dass wir diesen Schritt überspringen, und das Wahlergebnis ohne offizielle Wahl bekannt geben werden.
Ich habe zwei Kolleginnen gefragt ob Sie den Wahlvorstand mit mir zusammen übernehmen würden, da wir ja das Wahlergebnis noch offiziell bekannt geben mussten.
Da unser Standort in ja komplett geschlossen werden sollte, hätten weder ich noch die Wahlvorstände einen gesonderten Kündigungsschutz gehabt.
Wir haben dann im März das Wahlergebnis bekanntgegeben, obwohl keine geheimen Wahlen wie lt. Betriebsverfassungsgesetz vorgeschrieben sind, stattgefunden haben.
Jetzt kam der Arbeitgeber im April mit dem Plan auf mich zu, dass Sie den Standort nicht komplett schließen, sondern 4 Mitarbeiter am Standort belassen und nur die anderen Änderungskündigungen für den anderen Standort erhalten.
Jetzt bin ich vom Sozialplan ausgenommen und die eine Mitarbeiterin die mit im Wahlvorstand ist hat noch 6 Monate Sonderkündigungsschutz. Das stößt hier natürlich einigen verständlicherweise bitter auf und die Mitarbeiter die gekündigt werden sollen, haben sich schon mit einem Anwalt an die Firma gewandt.
Ich habe vorgestern, nach wahrscheinlich zu langen Zögern, den Arbeitgeber über die nicht stattgefundene Wahl informiert. Bis jetzt kam nur die Reaktion, dass man die Situation neu bewerten muss. Ich gehe davon aus, dass Arbeitgeber die Wahl beim Arbeitsgericht für nichtig erklären lässt.
Was passiert jetzt mit mir als Betriebsrat und den Mitarbeitern aus dem Wahlvorstand auch im Bezug auf den nachwirkenden Kündigungsschutz? Was können wir jetzt unternehmen. Wir sind bei uns am Standort 9 Mitarbeiter.