Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

Bei uns ist letzte Woche Donnerstag gewählt worden. Leider mit unangenehmen Ergebnis. Die Liste die die Geschäftsführerin initiiert hatte, hat 2 Stimmen mehr als unsere bekommen und somit 1 BR-Sitz mehr erhalten. Es standen 2 Listen zur Wahl.

Der Wahlvorstand hat unser Meinung nach, aber mehrere nicht aktiv Wahlberchtigte wählen lassen.
Dabei handelt es sich um 3 Kollegen die im Rahmen von Abwicklungsvereinbarungen aus Folge von betriebsbedingten Kündigungen unwiderruflich freigestellt wurden. Zum Zeitpunkt der Wahl sich aber noch in der Freistellungsphase befanden. Auch durften 2 Leiharbeiter ihre Stimme abgeben die weder seit 3 Monaten im Unternhmen beschäftigt, noch nach Aussage der Personalabteilung voraussichtlich für mindestens 3 Monate entliehen werden sollen. Beginn der Entleihung war letzte Woche Montag.

Anfechtbar ist die Wahl sowieso, aber kann sie für nichtig erklärt werden aufgrund dieser Verstöße?

Danke schon mal.