Wenn in einem Unternehmen, in dem Listenwahl praktiziert werden muss, eine Personenwahl durchgeführt würde, wäre das ein Grund, die Wahl für nichtig erklären zu lassen?

In dem (natürlich fiktiven) Unternehmen wurde zum ersten Mal ein BR gewählt. Der Wahlvorstand hatte während er Vorbereitung der Wahl noch darauf hingewiesen, dass die Kandidaten sich in Listen aufstellen müssen. Das ist auch korrekt erfolgt. Auf dem Stimmzettel waren dann aber keine Listen zu wählen, sondern einzelne Personen. Das ist wegen der allgemeinen Unerfahrenheit niemandem aufgefallen. Der Betriebsrat wurde also aus den Kandidaten mit den meisten Stimmen gebildet.
Das Gremium hat sich konstituiert, eine erste Schulung bekommen und sich an die Arbeit gemacht.
Einem einzelnen Mitglied, das wegen einer anderen Frage im Internet recherchierte, ist nun dieser Fehler nach fast einem Jahr aufgefallen.
Was sollte diese Person nun unternehmen, wenn es sie wirklich gäbe?