Erstellt am 01.02.2006 um 22:40 Uhr von Marco
Hallo Petra
Wenn Ihr bei der letzten Wahl 7 Kreuze machen konntet, war die Wahl eine Personenwahl. Bei einer Personenwahl gibt es nur 1 Liste.
Werden beim Wahlvorstand mehr als nur 1 Liste eingereicht, so findet die Wahl als Listenwahl statt. Das heißt, der Wähler hat nur noch 1 Stimme und zwar nicht für 1 Person sondern für die gesamte Liste.
Wenn Du eine eigene Liste aufstellen möchtest, kannst Du das also gerne tun. Beachte aber bitte unbedingt folgendes.
Suche Dir Kolleginnen und Kollegen aus, die sich gerne mit Dir Zusammen auf eine EIGENE Liste aufstellen lassen möchten. Beachte jedoch, das die Bewerber oben auf der Liste mehr Chancen haben, als die unten. (Erkläre ich gleich genauer *gg*)
Die Liste muss folgendermaßen aufgeteilt sein:
Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl am 03.03.06 im Betrieb BlaBla GmbH
Kennwort der Liste : (Irgendwas Sinnvolles)
Listenführer/in : Solltest Du dann sein
Lfd. Nr/Name/Vorname/Geb-Datum/Art der Beschäftigung/Stützunterschrift
Zusätzlich von jedem Bewerber die "Schriftliche Zustimmung zur Bewerbung" einholen. z.B.
Hiermit bin ich mit der Kandidatur auf der Vorschlagsliste "(Kennwort)" zur BR-Wahl am 03.03.06 im Betrieb BlaBla GmbH einverstanden.
Unterschrift
Hast Du soviele Bewerber auf Deiner Liste, wie Stützunterschriften im Wahlausschreiben gefordert sind, hast Du alle Auflagen erfüllt, und kannst die Liste beim Wahlvorstand einreichen. Denn die Liste stützt sich ja durch die Bewerber selbst. Aber bitte auch an die schriftliche Zustimmung zur Kandidatur von jedem einzelnen Bewerber denken.
Hast Du weniger Bewerber als Stützunterschriften gefordert, musst Du noch welche bei Kollegen sammeln.
Am Besten ist, Du machst auf der Vorschlagsliste selber unten noch eine kleine Tabelle mit der Überschrift: "Folgende Arbeitnehmer unterstützen unseren Wahlvorschlag"
Name/Vorname/ Art der Beschäftigung/ Unterschrift
Du kannst Stützunterschriften sammeln, soviele wie Du willst. Aber mindestens so viele, wie im Wahlausschreiben gefordert.
Wenn Du die Stützunterschriften auf einem separaten Blatt sammeln möchtest, achte bitte darauf, das Du bei Abgabe die beiden Blätter "körperlich fest miteinander" verbunden hast. Also Zusammen tackern. Ist zwar nach neuester Rechtsprechung nicht mehr nötig wenn das Kennwort angegeben ist, kann aber trotzdem Ärger bereiten wenn der Wahlvorstand sich auf ältere Wahlleitfäden bezieht.
Ich hoffe, ich habs einigermaßen verständlich rüber bringen können :-)
Gruß
Marco
Erstellt am 01.02.2006 um 22:50 Uhr von Marco
Hier noch ein Link, wie die Auszählung funzt :-)
http://www.djv.de/aktuelles/br_info/archiv/13_12_01.shtml
Gruß
Marco
Erstellt am 02.02.2006 um 06:58 Uhr von Frank B.
Ich möchte nicht weiter auf das Wahlprozedere eingehen, mehr auf die angesprochenen Sachen, wie Zuschläge. Hier drängt sich mir die Frage nach einem Tarifvertrag und der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft auf.
Denn keine Zuschläge für Nachtarbeit zu zahlen halte ich für rechtswidrig, wenn sie im Tarifvertrag stehen.
Erstellt am 02.02.2006 um 14:30 Uhr von Neuling
Hallo Marco,
besten Dank für Deine detaillierte Antwort. Ich konkretisiere noch einmal meine brennendste Frage, die ich habe:
Der aktuelle BR SAGT, daß es eine Personenwahl gäbe. Der aktuelle BR SAGT ferner, daß von JEDEM einzelnen Bewerber eine Stützunterschriftenliste eingereicht werden muß. (11 Stück bei 201 Mitarbeiten, oder?)
Ich bin der Meinung, daß das nicht stimmt!!! >>> der Widerspruch liegt da, daß bei 201 Beschäftigten der Gesetzgeber von einer Listenwahl ausgeht. Sollte eine Personenwahl durchgeführt werden, so dürfte es nur eine einzige Liste geben, dauf der ALLE Kandidaten stehen. Was weiterhin bedeuten würde, daß nur diese Liste die Stützunterschriften (meines erachtens 11, weil 20% von 201 ergibt 10,05) benötigen würde, nicht jeder einzelne der dort aufgelisteten Kandidaten!!!??? - was deren Aussage entgegensteht, daß JEDER Bewerber eine Sützunterschriftenliste einreichen soll.
Kann es sein, daß der amtierende BR bzw. Wahlvorstand gerade dabei ist, eine "falsche" Wahl durchführen zu wollen?
Vielen Dank für eure weitern Antworten. Hoffe, ich habs nicht zu kompliziert dargestellt,
euer Neuling
Erstellt am 02.02.2006 um 22:07 Uhr von Marco
Hallo Neuling,
Euer BR redet stuss. Weder BR noch Wahlvorstand können eine Personenwahl erzwingen. Wenn Du auf die Feinheiten achtest die ich oben beschrieben habe und die Liste fristgerecht beim Wahlvorstand eingeht, gibt es automatisch eine Listenwahl. Der Wahlvorstand muss Dir die Einreichung der Vorschlagsliste schriftlich bestätigen.
Stützunterschriften braucht Ihr 10. Schau aber bitte nochmal in das Wahlausschreiben hinein, dort ist die Anzahl der Stützunterschriften anzugeben.
Eine falsche Wahl kann von Seite des BR oder Wahlvorstands so nicht durchgeführt werden. Les Dir bitte das Wahlausschreiben mal genau durch ;-)
Gruß
Marco
Erstellt am 02.02.2006 um 22:48 Uhr von Neuling
Lieber Marco,
Du redest meine Sprache :-))) stimmt, die reden Ober-Stuss!!! Ich muß dazu sagen, daß mir eine Personenwahl sehr gut "in den Kram" passt, weil ich sie objektiver finde, als eine Listenwahl, wo man ja nur ein Kreuz abgeben darf und einem evtl. nicht alle Listen in ihrer Komplettheit zusagen. In meinem Unternehmen wurden bisher alle Wahlen nach diesem (wie ich inzwischen weiß) unzulässigen Prinzip durchgeführt, hat noch nie einer was gesagt und somit....lassen `mer die erstmal ;-)
Ich habe für meine Person keine Probleme mit beiden Wahlformen. ( Habe genügend Stützer und Befürworter). Mich stört, daß sie eine Art Halbwissen "verkaufen" und neue Kandidaten mit dem Problem "Stützunterschriften sammeln" belästigen.
lasse mich überraschen, wei es weitergeht ....
Der "Neuling"
Erstellt am 04.02.2006 um 12:13 Uhr von Frank WVL
Hallo Marco,
ich bin zum 3. mal im WV und habe nun die Frage ob eine Personenwahl noch zulässig ist oder nicht. Der zu wählende BR besteht aus 9 Mitgl..
Ich lese immer wieder, in Artikeln nur Beiträge zu Listenwahlen.
Ich habe kein Problem mit Listenwahlen, nur melden sich in unserem Unternehmen max. 15 Mitarbeiter zur Kanditatur.
Gruß
Frank WVL
Erstellt am 04.02.2006 um 12:21 Uhr von Marco
Hallo Frank,
wenn sich alle Kandidaten einig sind und sich auf die gleiche Vorschlagsliste eintragen und keine 2. Liste eingereicht wird, findet die Personenwahl automatisch statt.
Aber verlassen würde ich mich darauf nicht ;-)
Gruß
Marco
Erstellt am 04.02.2006 um 13:54 Uhr von Frank WVL
Hallo Marco,
Dank für deine Antwort, hat super geholfen.
Kann jetzt der Kandidat ein formloses Blatt mit 3 Stützunterschriften, beim WV abgeben und sich durch den WV auf diese eine Liste eintragen lassen?
Oder muß er sich direkt auf diese Liste eintragen? Wie ist es dann mit den Stützunterschriften?
Danke im vorraus!
Gruß
Frank
Erstellt am 04.02.2006 um 16:45 Uhr von Marco
Hallo Frank,
ich hoffe, wir reden nun nicht aneinander vorbei.
Ein Kandidat kann sich nicht auf eine Liste eintragen lassen und 3 Stützunterschriften bei seiner Kandidatur einreichen. Die geleisteten Stützunterschriften zählen immer für die ganze Liste.
D.h. Stützunterschriften können erst nach "Fertigstellung" der Vorschlagsliste für die gesamte Liste gesammelt werden. Die Liste kann auch durch 2 Beauftragte Euerer Gewerkschaft unterstützt werden.
BetrVG §14
(4) Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein, in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.
(5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein. (bisher Abs. 8)
Schönen Gruß
Marco
Erstellt am 06.02.2006 um 11:22 Uhr von Frank WVL
Hallo Marco,
soweit Alles klar.
Nur noch einmal zu meinem Verständnis.
Kanditat kann sich formlos beim WV melden und sich in die Liste eintragen.
Stützunterschriften können dann für diese Liste gesammelt werden, nach Fertigstellung, mit einem Zwanzigsel als Unterschriftenmenge.
Können die einzelnen Kandidaten auch auf diese Liste ihre Stützunterschrift geben, also sich selber stützen?
Jetzt schon meinen Dank für deine Antwort.
Frank
Erstellt am 06.02.2006 um 12:12 Uhr von Rattle
hallo,
du kannst dich selber unterstützen, das steht in der wahlordnung drin.
vielleicht kann ja jemand die quelle nennen, muss gleich zur schicht sonst hätte ich copy&paste gemacht.
für die gewerkschaftsliste bracht der wahlvorstand nicht unbedingt stützunterschriften, nur wenn du eine eigene vorschlagsliste erstellst.
mfg