Hallo allerseits,

bei unserer letzten Betriebsratswahl gab es durch Unwissenheit mancher Kollegen unbeabsichtigt eine Listenwahl, anstatt wie gewohnt eine Personenwahl. Einige Kollegen waren mit dem Ergebnis nicht zufrieden und streben für die jetzige bevor stehende Wahl wieder unsere alte Form der Personenwahl an.
Auf der jetzigen Bekanntgabe für die bevor stehenden Wahlen steht, das man Listenvorschläge bis zu einem bestimmten Datum abgeben kann.

Meine Fragen: Muss automatisch wieder eine Listenwahl folgen oder kann man einfach wieder zur vereinfachten Wahlform, der Personenwahl übergehen?
Falls der einfache Übergang zur Personenwahl möglich ist, gibt es Gesetze dafür auf die man sich berufen, und die man als Nachweis aufführen kann?
Ist der derzeitige Betriebsrat verpflichtet auf die Möglichkeit das es wieder eine Personenwahl geben kann hin zu weisen, und falls ja gibt es dafür vielleicht auch ein Gesetz?

Schon mal im voraus vielen Dank für die Antworten