Hallo,

hab da mal noch eine Frage zur Listenwahl.
Wer das Forum verfolgt, wird bemerkt haben, dass ich schon mal eine Anfrage zu unserer schwierigen Auswertung gemacht habe.
Nun haben wir unsere Listenwahl (war unsere 1. Listenwahl) hinter uns und das Ergebnis steht vorerst fest (wird wohl eine Wahlanfechtung geben), aber nun werden Stimmen aus der Belegschaft laut, dass die Wahl nicht rechtens ist.

Grund ist der folgende:
Der WV hat, nach Prüfung und Anerkennung der Listen, die Reihenfolge nach Eingang der Listen beim WV auf dem Wahlzettel geordnet, ohne das die Listenführer befragt wurden.
Innerhalb der Frist hat sich keiner der Listenführer über das Vorgehen beschwert. Nun kommen aber Kollegen, welche durch die Listenwahl nicht in den BR gekommen sind, auf die Idee, dass man durch diesen Fehler und eine Wahlanfechtung, die Wahl vor dem Arbeitsgericht als ungültig erklären lassen kann.
Die Kollegen, welche dies anstreben, waren übrigens selbst auf der Liste 1, welches doch eigentlich die "Beste" Position auf einem Wahlzettel sein sollte ;-)

Kann dieser Fehler nach einer Wahl zur Ungültigkeit führen?

Grüße
Andreas