Erstellt am 22.11.2022 um 07:49 Uhr von Relfe
das hängt davon ab, aufgrund welcher Vereinbarung die Prämie gezahlt wird?
aufgrund eines Tarifabschlusses?
aufgrund einer BV?
ohne zusätzliche Grundlage, der AG verteilt nach eigenem Ermessen?
je nachdem was dann ggf im TV oder in der BV vereinbahrt wurde und was ggf.der BR als Verteilungsgrundlage evrhandelt hat.
Grundsätzlich ist Ungleichbehandlung ja nicht verboten, nur auf den Grund kommt es ggf. an.
Erstellt am 22.11.2022 um 09:37 Uhr von Kabean
Die Prämie von 1500 Euro bekommen alle MA, auch die Azubis und Teilzeitkräfte durch eine BV (kein Tarifvertrag, vertraglich kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld vereinbart)
Die MA mit dem Anerkennungstarif werden ausgenommen, da sie durch diesen Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten.
Erstellt am 22.11.2022 um 09:39 Uhr von Kabean
Nachtrag:
Weihnachtsgeld wird freiwillig oft bezahlt, dieses Jahr aufgrund der wirtschaftlichen Lage eben nur für die MA mit Anerkennungstarifvertrag
Erstellt am 22.11.2022 um 09:58 Uhr von celestro
Ob
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html
hier greift, müsste man einen Profi fragen. Ich denke, es sieht sehr danach aus. Nur bekommen ja beide Gruppen Geld ... von daher ist es etwas komplexer, als es auf den ersten Blick aussieht.
Erstellt am 22.11.2022 um 10:39 Uhr von Kabean
Genau @celestro, das ist mein Problem.
Wir als BR haben erreicht, dass auch die Azubis und Teilzeitkräfte nicht nur einen anteiligen Betrag bekommen, wir haben dann aber auch zugestimmt, dass die MA mit dem Anerkennungstarifvertrag außen vor bleiben, weil sie (im Gegensatz zu allen anderen Beschäftigten) ihr tarifliches Weihnachtsgeld bekommen.
Erstellt am 22.11.2022 um 11:08 Uhr von wdliss
@Celestro: die Benachteiligungen aus §2 finden dann Anwendung, wenn sie aufgrund "der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" (siehe §1) stattfinden. Was solls hier denn sein?
AGG wohl eher nicht ...
Erstellt am 22.11.2022 um 11:12 Uhr von celestro
@wdliss
Sehr gutes Argument! Bliebe noch der "arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz":
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html
Erstellt am 22.11.2022 um 11:38 Uhr von ganther
das AGG ist für mich nicht einschlägig. §1 AGG
"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Ob der TV für mich wirkt wird man darunter nicht definieren können.
Wenn dann bist du Gleichbehandlungsgrundsatz
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html
Stellt sich dann die Frage ist die unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt. Ich wäre aus BR-Sicht kritisch. Aber das mag ein Richter anders sehen.
Upps... celestro und ich haben den gleichen Link gefunden.... mir wurde deine Antwort erst angezeigt als die Antwort gesendet wurde. Portal spinnt mal wieder
Erstellt am 22.11.2022 um 11:48 Uhr von Dummerhund
Ich werfe einfach mal den Link mit ein:
https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/sonderzahlungen-inflationsausgleichspraemie-ist-sie-an-alle-arbeitnehmer-und-in-gleicher-hoehe-zu-zahlen-f149582
Erstellt am 22.11.2022 um 11:52 Uhr von Dummerhund
Hab da noch einen gefunden
https://kuettner-rechtsanwaelte.de/blog/inflationsausgleichspraemie-beschlossen-was-arbeitsrechtlich-zu-beachten-ist
Erstellt am 22.11.2022 um 12:21 Uhr von Relfe
wenn das ein freiwillige Leistung ist, dann käme evt. das in Frage
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Steuerfreie-Inflationsausgleichspraemie-fuer-Beschaeftigte~.html?newsletter=BR-Newsletter%2F2022-11-22&utm_source=br-newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=2022-11-22
Erstellt am 24.11.2022 um 06:45 Uhr von Kabean
Vielen Dank, Ihr habt mir sehr geholfen