Hallo zusammen,
wir sind ein nicht tarifgebundener Betrieb der vor einigen Jahren einen anderen Betrieb mit Anerkennungstarifvertrag übernommen hat.
Die meisten MA dieses Betriebs haben gegen eine Sonderzahlung ein Jahr nach dem Betriebsübergang auf diesen Anerkennungstarifvertrag verzichtet.

Jetzt gibt es für alle MA eine Inflationsausgleichsprämie, ausgenommen MA die den Anerkennungstarif nicht unterschrieben haben, da diese durch den Anerkennungstarifvertrag Weihnachtsgeld erhalten, die anderen MA aber nicht.

Meine Frage: Greift hier das AGG und steht diesen MA zusätzlich zum Weihnachtsgeld die Inflationsausgleichsprämie zu?

Danke im Voraus