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Inflationsausgleichsprämie

A
AraXeeN
Apr 2024 bearbeitet

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wie Ihr sicher wisst, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Die Tarifvertragsparteien BAVC und IG BCE haben diesen geschaffenen Rahmen genutzt und vereinbart, dass diese 3.000 Euro wie folgt abgeschöpft werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten 3.000 Euro pro Kopf, ausgezahlt in zwei Teilzahlungen zu je 1.500 Euro. Teilzeitbeschäftigte – auch geringfügig Beschäftigte – erhalten das Geld anteilig, mindestens aber 500 Euro je Teilzahlung.

Wir finden die oben markierten Teil nicht optimal gelöst, da die Inflation sowie die steigenden Energiepreise alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen trifft, sollte unserer Meinung nach eine Entlastungszahlung auch nach Belastung gezahlt werden.

Unser Plan ist es, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, die Differenz außertariflich auszugleichen. Ein erstes Gespräche hierzu ergab keine völlige Abgeneigtheit, jedoch bat man vorab um mehr Informationen. Hier benötigen wir nun eure Hilfe. Könnt Ihr uns sagen, ob euer Arbeitgeber eine Inflationsprämie zahlt und wenn Ja, ob diese pro Kopf oder anteilig nach Betriebszugehörigkeit/Arbeitszeit ausgezahlt wird?

Wir sind für jede Information sehr dankbar und werden auch gerne euch diese im Anschluss zur Verfügung stellen.

Vielen Dank und beste Grüße

1.604032

Community-Antworten (32)

T
Thomas63

31.10.2022 um 12:48 Uhr

Wir sind ebenfalls im Chemietarifvertrag. Unser AG hat von Anfang an klar gesagt das Er die Zahlung nicht von sich aus machen wird und eine gesammteinheitliche Regelung anstrebt. Er wird genau das zahlen was vereinbart ist. Unser AG wird auch nicht mehr zahlen da unsere deutschen Standorte im Internen + Internationalen Wettbewerb stehen. (internationaler Grosskonzern) Es gibt halt Länder die sich, trotz aller Warnungen, nicht so Blind von einem Energielieferanten abhängig gemacht haben oder wie es jetzt passiert sich aus ideologischen Gründen aus allem rausziehen wollen. Einige Länder fangen gerade an mit günstigen Energiekosten um Investitionen zu werben.

Ich wünsche Euch viel Glück, vielleicht bekommt Ihr etwas hin.

Ergänzend dem Zusatz von 12:55 Uhr Bei uns bekommen die Teilzeitler den entsprechenden Anteil, aber nicht mehr.

C
celestro

31.10.2022 um 13:15 Uhr

Verstehe die Frage nicht ... welcheDifferenz? 3000 Euro pro Kopf ... was soll da wie / wo differenziert werden? Und wieso "nach Belastung"?

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AraXeeN

31.10.2022 um 13:55 Uhr

Bitte verzeih, wenn meine Frage nicht eindeutig war. Es geht uns um die Differenz, welche Teilzeitkräfte gegenüber Vollzeitkräften haben. Die Belastung ist aber bei beiden vergleichbar.

E
EDDFBR

31.10.2022 um 14:20 Uhr

Moin,

wir sind ein nicht tarifgebundenes Unternehmen im Bereich IT / IT Dienstleistungen. Unser AG zahlt überhaupt keinen Inflationsausgleich.

D
DummerHund

31.10.2022 um 14:28 Uhr

@ AraXeeN " Die Belastung ist aber bei beiden vergleichbar"

Welche denn nun, die auf den Arbeitsplatz aufgrund der Tätigkeit, oder die finanzielle Belastung im privaten Bereich?

C
celestro

31.10.2022 um 15:23 Uhr

Richtig ... die Belastungen sind "vergleichbar". Aber wer nur halbe Tage arbeitet, wird ja ggf. einen Partner haben, der ein "großes" Gehalt hat.

Wenn man z.B. den Halbtagskräften die volle Summe zahlen würde, hätten diese ja übermäßig viel davon. Kann man natürlich machen ... aber dann werden viele das halt auch nicht sonderlich toll finden.

G
ganther

31.10.2022 um 17:19 Uhr

warum sollte ein AG das denn machen? gerade wenn die Tarifparteien es anders sehen. Gewerkschaft und Arbeitgeberverband sehen eben keine Benachteiligung der Teilzeitkräfte. Wenn ich AG wäre, würde ich über eine solche Wertung der Tarifparteien nicht hinaus gehen

A
AraXeeN

31.10.2022 um 17:57 Uhr

Hallo und danke erstmal für die Rückmeldungen, auch wenn nur eine davon bis jetzt hilfreich war :-D

@Dummerhund: Es geht natürlich um die Belastungen im privaten Bereich.

@celestro: ja, manche haben einen Partner, der ein großes Gehalt hat, aber manche Vollzeitkräfte haben dies auch. Die Inflationsprämie wurde von der Regierung ja extra so gestaltet, dass sie eben nicht nach Arbeitszeit gezahlt werden muss. Es gibt z. B. sehr viele, die Alleinerziehend sind und aus diesem Grund nicht Vollzeit arbeiten können, oder Sie finden keine geeignete Stelle, weil Sie irgendwann eine falsche Entscheidung getroffen haben und in bestimmten Branchen nur Teilzeitkräfte eingestellt werden. Einige Mitarbeiter haben neben einer Gaspreiserhöhung von satten 300,- € im Monat zusätzlich noch eine 20 % Mieterhöhung reinbekommen. Da spielt es in der regel keine Rolle ob der Partner besser verdient, da mal eben 400,- € Mehrbelastung zzgl. Spritkosten/Lebenshaltungskosten sich nicht jeder einfach so leisten kann.

@Ganther: Weil die meisten Arbeitgeber es doch interessiert, wie es den Angestellten geht und sie darüber hinaus eine soziale Verantwortung tragen. Zudem haben Sie durch den Wortlaut "mindestens aber 500 Euro je Teilzahlung" klargestellt, dass sie sich nicht auf §4 TzBfG berufen. Damit ist es reine Willkür, die Teilzeitkräfte anders zu behandeln. Und zu guter Letzt, wollen wir auch nicht vergessen, dass es hauptsächlich wieder die Frauen trifft, welche 80 % aller Teilzeitkräfte ausmachen.

M
Moreno

31.10.2022 um 22:06 Uhr

Wieder so jemand der die Antwort am besten findet die er hören will! Wenn es eine Vereinbarung im Tarif gibt warum sollte der AG dann mehr zahlen?

D
DummerHund

31.10.2022 um 22:32 Uhr

@AraXeeN Du wirst die Welt aber nicht ändern können. Nach deiner Argumentation könnte man ja als nächstes Fragen, warum verdient ein Schlosser in Sachsen weniger als wie in Niedersachasen. Deiner Argumentation nach könnte ich, Erwerbsminderungsrentner, mich ja auch beschweren nach dem Motto, ich bin doch auch von der Krise betroffen, oder aber jeder Arbeitslose. Sicherlich bekommen wir vom Staat auch einen kleinen Obolus, aber nicht das was Arbeiter bekommen, obwohl wir den selben Strom beziehen und auch mit Gas heizen müssen. Man sollte immer versuchen das maximale für jeden raus zu holen, aber man sollte das Verhältnis waren, also die Anteilsmäßigkeit. Macht man dies nicht kann man auch Gefahr laufen mit leeren Händen da zu stehen.

C
celestro

01.11.2022 um 01:21 Uhr

"ja, manche haben einen Partner, der ein großes Gehalt hat, aber manche Vollzeitkräfte haben dies auch. Die Inflationsprämie wurde von der Regierung ja extra so gestaltet, dass sie eben nicht nach Arbeitszeit gezahlt werden muss. Es gibt z. B. sehr viele, die Alleinerziehend sind und aus diesem Grund nicht Vollzeit arbeiten können, oder Sie finden keine geeignete Stelle, weil Sie irgendwann eine falsche Entscheidung getroffen haben und in bestimmten Branchen nur Teilzeitkräfte eingestellt werden. Einige Mitarbeiter haben neben einer Gaspreiserhöhung von satten 300,- € im Monat zusätzlich noch eine 20 % Mieterhöhung reinbekommen. Da spielt es in der regel keine Rolle ob der Partner besser verdient, da mal eben 400,- € Mehrbelastung zzgl. Spritkosten/Lebenshaltungskosten sich nicht jeder einfach so leisten kann."

Naja ... diese Gaspreiserhöhung ist ja sowieso (wenn überhaupt) nur temporär. Den Abschlag vom Dezember soll es doch "vom Staat" geben und ab März werden 80% des Verbrauchs gedeckelt.

Und wir reden hier ja von Firmen, die solche Prämien überhaupt zahlen können. Wenn man irgendwo arbeitet, wo der Eigentümer keinen Spielraum hat, sieht es ggf. viel düsterer aus.

Aber natürlich könnt ihr da verhandeln und vielleicht klappt es ja. Ich habe nur noch nicht ganz verstanden, auf was die Frage hier abzielt. Denkst Du, Euer Chef wird viel Geld aus der Tasche holen, wenn hier genügend User "wir kriegen fett Kohle" schreiben?

G
ganther

01.11.2022 um 01:55 Uhr

"Weil die meisten Arbeitgeber es doch interessiert, wie es den Angestellten geht und sie darüber hinaus eine soziale Verantwortung tragen. Zudem haben Sie durch den Wortlaut "mindestens aber 500 Euro je Teilzahlung" klargestellt, dass sie sich nicht auf §4 TzBfG berufen. Damit ist es reine Willkür, die Teilzeitkräfte anders zu behandeln. Und zu guter Letzt, wollen wir auch nicht vergessen, dass es hauptsächlich wieder die Frauen trifft, welche 80 % aller Teilzeitkräfte ausmachen." Dass AG hier überhaupt etwas zahlen, obwohl sie ebenfalls unter den gestiegenen Kosten leiden, ist ein sozialer Beitrag. Die Politik wälzt hier eigene Verantwortung ab. Es ist gut, wenn es hier Branchen gibt, die Verantwortung übernehmen. Dass man Zahlungen an Arbeitszeiten koppelt ist absolut legitim und eben gerade kein Verstoß gegen TzBfG. Aber dich überzeugt man eh nicht. Willst doch nur hören, dass du recht hast. Geh zu Deinem AG und sag lieb "Bitte, bitte" und schau was passiert.

B
Bellagerania

25.11.2022 um 20:40 Uhr

Was haltet ihr denn von folgender Variante: Unser AG zahlt an alle Beschäftigten (Handel, Verkäufer) 500 Euro. Auch an Aushilfen, Praktikanten etc., sofern sie länger als drei Monate beschäftigt sind. Hat aber einen Gehaltshöchstsatz beschlossen, der die meisten Vollzeitkräfte ausschließt, obwohl sie die gleiche Arbeit machen und in der gleichen Tarifgruppe sind. Die gehen völlig leer aus. Die meisten sind alleinlebende Verkäuferinnen, die jede müde Maus brauchen. Ihr wisst vielleicht, was der Einzelhandel zahlt! Geht also auch andersrum?!

C
COBY

01.12.2022 um 22:34 Uhr

Hallo, bei uns Metall und Elektro wird für Teilzeit anteilig ausgezahlt. Was ich als ungerecht empfinde. Denn aufgrund fehlender Kinderbetreuung des Landkreises kann ich gar nicht VZ arbeiten. Demnach erhalte zwar auch ich Geld, aber obwohl ich weniger Einkommen als andere habe (und alleinerziehend bin, also darauf angewiesen bin), erhalte ich auch noch weniger Inflationshilfe. Schade es ist wie immer zu kurz gedacht

L
LeoKöln

02.07.2023 um 20:11 Uhr

Das ist bei mir genauso und dagegen sollten wir uns auch wehren. Bitte schaut euch das mal an:

https://www.openpetition.de/petition/blog/inflationsausgleichspraemie-fuer-alle-in-voller-hoehe

D
DoDani

10.04.2024 um 13:33 Uhr

Bei uns gibt es Monatlich 100€ über 10 Monate, jedoch an Kranktage Gekoppelt! Egal ob OP Arbeitsunfall oder so.... Wer mehr wie 15 Tage Krank ist soll nichts mehr bekommen! Ungerecht und nicht Offiziell Kommuniziert! Wir wollen das noch Ändern da es auch nie eine Vereinbarung und Aushang gab! Aber das wird bei uns schwierig!

C
celestro

10.04.2024 um 14:47 Uhr

Warum schwierig? Der BR ist bei der Aufstellung von Verteilungsgrundsätzen in der Mitbestimmung.

Und wenn das vorher auch gar nicht kommuniziert wurde, können die MA das notfalls auch einklagen (weil nicht mitbestimmt). Also ruhig Blut.

D
DoDani

10.04.2024 um 15:10 Uhr

Unser arbeitgeber ist da Kompliziert, es ist kein Miteinander Arbeiten! Eher gegeneinander. Es gibt auch einige die es nicht mehr bekommen da sie Krank waren.

Wir müssen sehen das wir es über die fehlende Vereinbarung drehen können und nachträglich eine bekommen.

J
jutti1965

10.04.2024 um 15:29 Uhr

Wir müssen sehen das wir es über die fehlende Vereinbarung drehen können und nachträglich eine bekommen. Nein müsst ihr nicht, siehe Antwort celestro

D
DoDani

10.04.2024 um 15:37 Uhr

Es ist eine Freiwillige Leistung! Wenn der AG das dann steichen sollte müssten wir Klagen und das wird nicht schön! Obwohl wir im recht sind, bin ich gespannt was passiert. Er ist der Meinung das er es an Fehlzeiten koppeln kann und es irgendwo schon rechtssprechungen dazu gibt. Muss mal suchen ob ich da was finde.

D
DoDani

10.04.2024 um 16:10 Uhr

Da hast du Falsch geraten! Ich bin Kern gesund! Dennoch gibt es AN die sich einer OP unterzogen haben, auch aus Beruflicher Sicht, da sie so nicht mehr 100% arbeiten konnten. Denen wurde die Prämie dann verwehrt! Und das man für Krankzeit abzüge in Kauf nimmt wäre mir recht, aber nicht für die Restliche Zeit! Ich würde sogar anbieten für 5 Tage 25 €, 10 Tage 50€ und darüber hinaus 0€ zu Zahlen! Und da ist Kindkrank oder Arbeitunfall noch außen vor! Wo ich schon an meine Firma denke!

D
DoDani

10.04.2024 um 17:15 Uhr

Das wäre Theoretisch nicht möglich! Er hat es über einen Längeren Zeitraum gezahlt! Mit Aussage das es gezahlt wird für 10 Monate und keine Vereinbarung dazu getroffen! Also ist es eine Betrieblich übung und man kann davon ausgehen das es gezahlt wird ohne Konsequenzen! Es hat alles so bissl was schwammiges.

Und es hat auch nichts mit Belohnung zu tun! Da liegst du Falsch!

M
Moreno

10.04.2024 um 17:40 Uhr

Dodani nicht wundern ist nur ein blöder Troll!

M
Moreno

10.04.2024 um 18:01 Uhr

Halt einfach ein ekelhaftes Forum, mehr kann man dazu nicht sagen. Zitat TT Stimmt durch Dich! Widerlicher Troll!

D
DoDani

10.04.2024 um 18:55 Uhr

Tagträumer..... wenn du keine ahnung hast halt einfach die Finger still.

Es hat auch nichts mit Schmarotzer zu tun.

Deine Ausführungen sind ekelhaft

*vom Administrator angepasst

C
celestro

10.04.2024 um 19:15 Uhr

"Er ist der Meinung das er es an Fehlzeiten koppeln kann und es irgendwo schon rechtssprechungen dazu gibt. Muss mal suchen ob ich da was finde."

Rechtlich wäre das möglich gewesen ... ja. Wenn der AG das VORHER mit dem BR so ausgehandelt hätte. Aber eben nicht nachträglich "ach, es gibt da übrigens ne Regel, von der ich niemandem erzählt habe, aber guckt mal".

"Das wäre Theoretisch nicht möglich! Er hat es über einen Längeren Zeitraum gezahlt! Mit Aussage das es gezahlt wird für 10 Monate und keine Vereinbarung dazu getroffen! Also ist es eine Betrieblich übung und man kann davon ausgehen das es gezahlt wird ohne Konsequenzen! Es hat alles so bissl was schwammiges."

Natürlich wäre das möglich ... er würde es einfach machen und dann müsstet Ihr klagen. Wieso schreibst Du erst, das Ihr quasi davor Angst habt und jetzt scheint es kein Thema zu sein?

Davon abgesehen ... kümmere Dich nicht um den Tagträumer. Der ist ein Troll!

C
celestro

10.04.2024 um 19:18 Uhr

"Das Problem ist, dass viele, speziell BR-Personen, Anwesentheit mit Leistung verwechseln und dann Ansprüche stellen. Genauso Personen, die Dauerkrank sind und denken, denen steht was zu."

Das Problem ist, das es Dir an Hirn zum Denken fehlt. Rechtlich haben die "Kranken" einen Anspruch, weil der AG es "vermurkst" (nicht vorher mit dem BR geklärt) hat. Das kannst Du kapieren, oder es bleiben lassen.

K
Kucki

10.04.2024 um 19:24 Uhr

@ DoDani Grundsätzliches: Die Frage, ob überhaupt Anwesenheitsprämien eingeführt werden, hat der BR nicht zu entscheiden. Er stimmt auch bei der Höhe des Volumens nicht mit. Er ist aber gefragt, wenn es um die Verteilung geht (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).

Die rechtliche Möglichkeit ergibt sich aus § 4a Satz 1 EFZG . Es sagt: "Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig."

Eine Anwesenheitsprämie auf Basis von Fehlzeiten durch Krankheitszeiten des AN zu kürzen ist daher rechtlich leider möglich, auch wenn sie sozialpolitisch umstritten ist.

Aber Vorsicht! Die Mitbestimmung erfolgt regelmäßig im Rahmen einer BV. Dabei sollte allerdings § 77 Abs. 3 BetrVG beachtet werden: DA die Tarifautonomie über der Betriebsautonomie steht und Anwesenheitsprämien sowie sonstige betriebliche Prämien außertarifliche Vergütungsbestandteile sind, ist eine BV nur dann möglich, wenn es keinen Tarifvertrag gibt oder in einem solchen derartiges noch nicht geregelt oder eine Öffnungsklausel vorhanden ist.

Bei einer betrieblichen Übung bin ich hier aber noch lange nicht. Eine solche liegt ja nur vor, wenn diese Zahlungen ohne Einschränkungen über mehrere Jahre gezahlt wurden. Außerdem ist es kein Problem für einen AG, eine solche jederzeit durch gegenteiliges Verhalten oder Kündigung wieder abzuschaffen. Daher würde ich mich darauf nicht versteifen. Im Einzelfall können sich allerdings Ansprüche aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung, dem Diskriminierungsverbot oder dem Maßregelungsverbot aus § 612a BGB ergeben. Das müsste dann aber jeder Einzelne für sich erkämpfen.

Hier hast du auch ein BAG Urteil vom 25.07.2001, Az.: 10 AZR 502/00 dem du entnehmen kannst, was hier wie möglich ist.

C
celestro

10.04.2024 um 19:49 Uhr

"Eine solche liegt ja nur vor, wenn diese Zahlungen ohne Einschränkungen über mehrere Jahre gezahlt wurden."

Vorsicht ... diese "3 Jahre in Folge" beziehen sich immer auf Zahlungen, die man nur einmal im Jahr bekommt. Ob man (wie hier) bei monatlichen Zahlungen nicht schon viel früher zu einer betrieblichen Übung gelangt, würde ich nicht einfach so behaupten wollen.

Hinzu kommt ...

"Bei uns gibt es Monatlich 100€ über 10 Monate, jedoch an Kranktage Gekoppelt! Egal ob OP Arbeitsunfall oder so.... Wer mehr wie 15 Tage Krank ist soll nichts mehr bekommen! Ungerecht und nicht Offiziell Kommuniziert! Wir wollen das noch Ändern da es auch nie eine Vereinbarung und Aushang gab!"

hier könnte ggf. eine Gesamtzusage vorliegen (um das beurteilen zu können, bräuchte es natürlich weitere Informationen).

"Außerdem ist es kein Problem für einen AG, eine solche jederzeit durch gegenteiliges Verhalten oder Kündigung wieder abzuschaffen."

Das ist falsch. Ist eine betriebliche Übung entstanden, kann der AG diese praktisch nicht mehr Abschaffen. Er kann durch gegenteiliges Verhalten verhindern, das sie überhaupt erst entsteht. Abschaffen kann er sie aber so nicht.

M
Moreno

10.04.2024 um 21:46 Uhr

*vom Administrator angepasst

C
celestro

11.04.2024 um 01:35 Uhr

"Brain celestro wieder ... geh halt spielen, tut Dir besser, als Bullshit zu posten."

Wenn ich Bullshit poste, warum zerlegst Du mein Posting nicht mit Argumenten? Weil Du keine hast ... Troll!

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