Erstellt am 15.01.2024 um 10:29 Uhr von jutti1965
Eine Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitern ausgezahlt werden, sondern muss, wenn, an alle gehen. Denn innerhalb eines Unternehmens gilt grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Auszahlung von unterschiedlichen Summen ist allerdings grundsätzlich möglich. „Für unterschiedliche Verteilungen braucht der Arbeitgeber aber sachliche, nachvollziehbare Gründe.“ Soweit im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, hat der ein Mitbestimmungsrecht. Der Verteilmodus wird dann dort verhandelt und geregelt.
Erstellt am 15.01.2024 um 10:32 Uhr von RudiRadeberger
Nein, er muss die Prämie nicht an alle MA auszahlen. Er kann aus sachlichen Gründen Gruppen von MA bilden und diese von der Zahlung ausschließen.
Ich kann aber nicht sagen, ob die von dir genannten Gründe einen sachlichen oder unsachlichen Grund darstellen.
Erstellt am 15.01.2024 um 11:21 Uhr von Muschelschubser
Die Frage ist, ob Ihr in Eurer Vereinbarung diese Ausnahmen definiert habt.
Abweichungen von einer zweiseitig geschlossenen Regelung bedürfen m.E. einer erneuten Mitbestimmung.