Erstellt am 14.08.2023 um 11:23 Uhr von Muschelschubser
Alles aufgezählte ist dann rechtens, wenn der AG den BR gem. §87 Abs. 1 (10) angehört hat und dieser die Verteilung mit abgesegnet hat.
Ich hoffe z.B. nicht, dass der BR z.B. Verstöße gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz einfach so durchgewunken hat.
Wenn der BR übergangen wurde, würde ich mir mal Rat von der Gewerkschaft holen. Natürlich könnte man z.B. die Rückabwicklung der Maßnahme verlangen, aber das könnte richtige Zoff geben der dann an Euch hängen bleibt, insofern lieber rechtlichen Beistand holen.
Wenn Ihr keinen BR habt, kann der AG im Grunde verteilen wie er möchte.
Erstellt am 14.08.2023 um 12:30 Uhr von rtjum
wie Muschelschubser schon schreibt kommt es auf die Regelungen an, nach denen die Prämie bezahlt wird.
hier ein Fall dazu: https://community.beck.de/2023/08/14/bag-corona-sonderpraemie-waehrend-der-altersteilzeit
Erstellt am 14.08.2023 um 14:28 Uhr von celestro
"Alles aufgezählte ist dann rechtens, wenn der AG den BR gem. §87 Abs. 1 (10) angehört hat und dieser die Verteilung mit abgesegnet hat.
Ich hoffe z.B. nicht, dass der BR z.B. Verstöße gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz einfach so durchgewunken hat."
Das wäre mMn ein Widerspruch in sich. Denn wenn der Gleichbehandlungsgrundsatz anzuwenden wäre, könnte der BR nicht rechtssicher etwas anderes (mit-)beschließen.