Wählerliste / Wahlberechtigte
Auf Grund des Wahlausschreibens hat jetzt ein Mitarbeiter seine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber und mir als Vertrauensperson mitgeteilt. Er würde sich auch gerne an den SBV Wahlen beteiligen. Ist es rechtens, ihm die Wahlunterlagen auszuhändigen (Briefwahl)? Einreichungsfrist für die Stimmabgabe ist der 12.10.22
Community-Antworten (1)
21.09.2022 um 12:54 Uhr
Die Wählerliste kann noch bis zum Tag vor der Wahl geändert werden. Und das muss sie auch, wenn sich Änderungen ergeben. Aber bitte mit Beschluss vom WV. Wenn das erledigt ist, können die Unterlagen ausgehändigt werden.
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