Verletzung des Wahlgeheimnisses
Der Betriebsrat wählt in geheimer Wahl die Mitglieder zu einem Ausschuss. Ein BR Mitglied(1) beobachtet ein anderes BR Mitglied(2) was dieser wählt, und plaudert aus wie das BR Mitglied(2) gewählt hat. Was muss BR Mitglied(2) tun, bzw. wie wird das Verhalten von BR Mitglied(1) bestraft?
Community-Antworten (2)
25.04.2014 um 18:24 Uhr
Gar nicht. Wenn der Kollege es nicht schafft, geheim zu wählen, dann ist das sein ding. ...und Kindergarten ist woanders.
25.04.2014 um 19:22 Uhr
Und absolut geil ist es, anschließend seine Frage zu löschen ...
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