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Komme nicht auf die Vorschlagsliste - was tun?

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Rene
Nov 2016 bearbeitet

Als ich den Betriebsrat angerufen habe, um mich auf der Wahlliste setzen zu lassen, Antwortete mir der Betriebsratsvorsitzenden doch tatsächlich, es gäbe keine Liste. Obwohl er Tage vorher übers Firmengelände gelaufen ist und die Kollegen dort gefragt hat ob sie mit auf seine Liste wollten. Originalton des Betriebsratsvorsitzenden zu mir! Wenn du eine Liste haben möchtest, musst du in ein Schreibwaren Geschäft gehen und dir eine Liste kaufen. Ist das nicht eine eine verletzung seiner Pflichten?Was kann ich gegen ihn Unternehmen???

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Community-Antworten (3)

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Sonja

06.05.2006 um 14:58 Uhr

Hallo Rene! Gegen diese Vorgehensweise kannst Du nichts machen. Wer auf "seine" Vorschlagsliste kommt, bestimmt der Listenführer (bei Dir ist der Listenführer wohl der alte Betriebsratsvorsitzende?). Er hat in seiner langen Amtszeit wohl den Bezug zur Basis verloren - kommt nicht so selten vor.

Zeig ihm mal, was Du alles drauf hast. Mach selbst eine Vorschlagsliste ! trete zur Wahl mit Deiner Liste an, gewinne und setzte ihn einfach ab.

Hier gibt es einen Mustervordruck für eine Vorschlagsliste http://www.betriebsratswahl.de/downloads/formulare/115b_VorschlagslisteZurBetriebsratswahl.rtf

Bitte auf folgendes achten: Alle aufgeführten Bewerber/innen müssen am Wahltag wählbar sein (§ 8 BetrVG z.B. am Wahltag 18 Jahre und mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein usw.)

Die Vorschlagsliste muss von mindestens einem Zwanzigstel (5%) der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein, in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.

vorsichtshalber ein paar mehr sammeln !!!

Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind (muß sie aber nicht).

Die Vorschlagsliste sollte vorsichtshalber untrennbar verbunden sein (z.B. zusammen geklebt).

Mein Tipp: Vorschlagliste kopieren, Original persönlich abgeben und Quittung auf der Kopie geben lassen

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Rene

06.05.2006 um 15:34 Uhr

Danke Sonja. Ich habe eine eigene Liste aufgesellt mit 5 personen.Wir werden den Alten Betiebsrat sprängen. Ich sage mal das wir 80% der stimmen bekommen. Aber da wir ja jetzt eine Listenwahl haben werde ich den jetzigen Betriebsratsvorsitzenden nicht aus dem Rat bekommen.Es werden 5 Personen gewählt. Ich Tippe mal 3:2 oder sogar 4:1 für meine Liste. Was aber bedeutet das ich mit dem jetzigen Betr.v zusammen Arbeiten muß. Kann das gut gehen??

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Hirnixxl

06.05.2006 um 17:09 Uhr

Hallo Rene, wenn deine Liste tatsächlich 3 Sitze bekommt ist der alte BR machtlos. Der Vorsitzende und Stellvertreter werden in 2 Wahlgängen gewählt. Das heißt: eure Liste hat sucht sich die Leute aus. Allerdings sollte man immer daran denken, dass eine gute Zusammenarbeit innerhalb des BR für die Belegschaft am sinnvollsten ist. Ich könnte mir vorstellen, dass es sinnvoll ist, wenn der alte BRV wegen seiner Erfahrung auch Vorsitzender bleibt. Er hat ja nicht mehr zu sagen als jeder andere. Notfalls kann man ihn durch BR-Beschluss wieder abwählen. Wie gesagt, Konfrontation nützt niemanden. Ich rate dringend, die Tipps von Sonja besonders (Vorschlagliste und Stützunterschriften fest verbunden), zu beachten. Es könnte sonst arge Probleme geben.

Meine Tipp ist: die Liste nicht auf den letzten Drücker abzugeben. Am besten soll schnell wie möglich. Der Wahlvorstand muss unverzüglich die Liste prüfen. Dann hättet ihr Zeit genug heilbare Mägel zu korrigieren oder bei unheilbaren Mängeln eine neue Liste einzureichen. Das heißt: von vorne anfangen, auch mit den Unterschriften.

Gruß Hirnixxl

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