Erstellt am 16.03.2010 um 16:30 Uhr von ridgeback
matrix,
im vereinfachten Wahlverfahren findet auch bei mehrern Listen Mehrheitswahl statt.
Die kandidaten werden auf einer Liste in alphabetischer reihenfolge aufgeführt.
Erstellt am 16.03.2010 um 16:40 Uhr von matrix
hi ridgeback!
das ist richtig! nur, das man im betrieb von einer personenwahl ausgeht. das heist ja im klartext, das jeder 5 kreuze machen darf" soviel wie BRmitglieder" zu wählen sind. nur wenn ich meine liste mit den unterschriften beim wahlvorstand einreiche, kommt es dann zu einer listenwahl. da ja jetzt 2 listen vorhanden sind. nun! wenn bis dato kein anderer eine liste mit unterschriften beim wahlvors. fristgemäß einreicht, werden die BRmitglieder nur von dieser liste gewählt richtig?
Erstellt am 16.03.2010 um 16:44 Uhr von ridgeback
matrix,
es gibt auch bei 10 Listen keine Listenwahl.
Aus 10 macht 1.
Es findet personenwahl statt.
Erstellt am 16.03.2010 um 16:50 Uhr von Kölner
@matrix
Wenn Du schreibst, dass das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart wurde, dann brauchst Du nicht mehr über Listenwahl zu diskutieren!
Erstellt am 16.03.2010 um 16:59 Uhr von matrix
nicht korrekt!
laut BetrVG kommt es dann, wenn eine 2 liste eingereicht wird, zur " LISTENWAHL!" da nur nicht mehr 1 LISTE aushängt! auch wenn die vereinfachte wahl ansteht! es muss zur LISTENWAHL kommen. wie gesagt:" BetrVG § 14" unabhängig ob man die vereinfachte wahl bevorzugt oder nicht.
Erstellt am 16.03.2010 um 17:04 Uhr von DonJohnson
@matrix
Aber nur beim "normalen Wahlverfahren" ;-)
Erstellt am 16.03.2010 um 17:11 Uhr von nicoline
matrix
*unabhängig ob man die vereinfachte wahl bevorzugt oder nicht.*
es kommt nicht zum vereinfachten Wahlverfahren, weil irgend jemand es bevorzugt, sondern, weil das Gesetz es bei einer Anzahl von bis zu 50 MA vorschreibt und es zuläßt, dass es bei 51 -100 AN zwischen WV und AG vereinbart werden kann. Im vereinfachten Wahlverfahren kommt es, laut Gesetz, dann immer zur Personenwahl!