hallo erstmal!
wir haben im april betriebsratwahlen. der wahlvorst. hat das wahlausschreiben mit der wählerliste und der vorschlagsliste ausgehängt. der wahlvorstand hat mit dem AG " wir sind 54 AN!" die vereinfachte wahl vereinbart. jetzt habe ich meine eigene vorschlagsliste mit den dazugehörigen " stützunterschriften" gemacht. da in dem wahlausschreiben eine frist angegeben ist, bis wann vorschlagslisten einzureichen sind gemäß BetrieVG § 14 abs. 4 komme ich jetzt zu der frage. da mit meiner liste dann 2 listen exestieren, komt es ja dann zur einer listenwahl richtig? was passiert, wenn ich der einzige bin, der eine vorschlagsliste mit den dazugehörigen stützunterschriften beim wahlvorst. einreiche? und bis zur der angegebene frist kein anderer eine vorschlagsliste einreicht. wird dann nur von meiner liste der BR gewählt? da ja kein anderer eine vorschlagsliste beim wahlvorstand eingereicht hat. hätte gerne eine weiterhilfe diesbezüglich!