Hallo zusammen,

eine Frage brennt mir auch nach abgelaufener BR-Wahl noch unter den Nägeln:
Welche Konsequenzen kann es haben, wenn die ausgelegte Wählerliste MIT Geburtstagen versehen ist ???
Die Wahlordnung sagt ja: "Der Abdruck der Wählerliste soll die Geburtsdaten der Wahlberechtigten nicht enthalten."
Nun sind einige der Meinung, dass es eine Verletzung des Datenschutzes ist und wollen die Wahl anfechten, andere sind der Meinung, dass das Wörtchen "Soll" heißt so viel wie: "Kann, muss aber nicht"
Hat hier jemand Erfahrungen oder gibt es evtl. sogar Urteile dazu ???

Vielen Dank,

ProfNase