Erstellt am 28.03.2006 um 18:06 Uhr von norbert
das ist wohl mehr eine Geschmacksfrage. Wenn rechtlich keiner etwas gegen die Plakate und den Aushangsort etwas hat (Arbeitgeber oder BR am schwarzen Brett), ist nichts zu machen.
Erstellt am 28.03.2006 um 18:52 Uhr von Ramses II
Haben denn die anderen Kandidaten das Copyright an den beanstandeten Aushängen?
Oder auf welcher Rechtsgrundlage fordern sie das abhängen?
Erstellt am 29.03.2006 um 09:28 Uhr von rainerzwo
copyrightverletzung ist noch kein offizialdelikt. Nur der Copyrightinhaber kann ein Verfahren in Gang setzten.
Vermutlich hat de Kolle kein Recht darauf und vermutlich lachen sich die Sender lieber tot, als dass sie wegen solchem pillekram ein Verfahren anstossen. Sie werden ihn vermutlich auffordern das zu unterlassen, wenn sie informiert werden (denn sie werden sich niemals nachweisen lassen, dass sie ihre Rechte nicht aufrechterhalten wollen) - und das wars dann.
Also bringts irgendwo kaum was...