Copyright bei BR-Wahl?
Hallo, zusammen. Bei uns läuft der Wahlkampf auf Hochtouren und der Ton wird rauher. Ein Kandidat hat Plakate ausgehängt, auf denen Szenen aus der Fernsehsendung "Gute Zeiten, schlechte Zeiten" abgebildet sind (wohl aus dem Internet kopiert). Dieses wird von anderen Kandidaten dahingehend genutzt, daß man ihm Verletzung des Copyrights vorwirft und ihn auffordert, diese Plakate zu entfernen. Gibt es von Seiten der Gegenkandidaten dafür eine rechtliche Handhabe???
Community-Antworten (3)
28.03.2006 um 20:06 Uhr
das ist wohl mehr eine Geschmacksfrage. Wenn rechtlich keiner etwas gegen die Plakate und den Aushangsort etwas hat (Arbeitgeber oder BR am schwarzen Brett), ist nichts zu machen.
28.03.2006 um 20:52 Uhr
Haben denn die anderen Kandidaten das Copyright an den beanstandeten Aushängen? Oder auf welcher Rechtsgrundlage fordern sie das abhängen?
29.03.2006 um 11:28 Uhr
copyrightverletzung ist noch kein offizialdelikt. Nur der Copyrightinhaber kann ein Verfahren in Gang setzten. Vermutlich hat de Kolle kein Recht darauf und vermutlich lachen sich die Sender lieber tot, als dass sie wegen solchem pillekram ein Verfahren anstossen. Sie werden ihn vermutlich auffordern das zu unterlassen, wenn sie informiert werden (denn sie werden sich niemals nachweisen lassen, dass sie ihre Rechte nicht aufrechterhalten wollen) - und das wars dann. Also bringts irgendwo kaum was...
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