Hallo zusammen,

ich bin zum ersten mal Betriebsratsmitglied und habe nach unserer konstituierenden Sitzung und der Wahl des Vorstandes das Gefühl, dass die Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden nicht mit rechten Dingen zuging. Folgendes hat sich zugetragen:

Der Wahlvorstand fragt in die Runde, wer sich das Amt des Vorsitzenden vorstellen könne und gewählt werden möchte. Vier Leute zeigen auf und werden für die Wahl aufgestellt. Es wird offen per Handzeichen gewählt, wobei Person A 7 Stimmen bekommt, Person B und C jeweils 1 Stimme und Person D keine Stimme bekommt.
Der Wahlvorstand stellt fest, dass Person A die Wahl zum Vorsitzenden gewonnen hat und verlässt anschließend den Raum. Es folgen weitere Punkte, die besprochen werden, bevor die frisch gewählte Person A zur Wahl des Stellvertreters überleitet.
Person A fragt in die Runde, wer sich den Posten des Stellvertreters vorstellen kann und gewählt werden möchte. Erneut zeigen vier Leute auf. Es sind Person B, C und D aus dem ersten Wahlgang zur Wahl des Vorsitzenden, sowie eine zusätzliche Person E. Es wird wieder offen per Handzeichen gewählt. Person E gewinnt die Wahl mit 4 Stimmen, vor Person B, die zwei Stimmen erhält und den Personen C und D, die jeweils eine Stimme bekommen.

Die Frage, die sich mir stellt ist, wie eine Person (E) zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden kann, die sich den Posten des Vorsitzenden selber gar nicht zutraut und im ersten Wahlgang deshalb nicht zur Wahl gestellt hat? Hätte es nicht eine Stichwahl zwischen Person B und C geben bzw. das Los zwischen diesen beiden entscheiden müssen, wer Stellvertretender Vorsitzender wird?

Ich bin gespannt und freue mich auf eure Antworten! :-)

Viele Grüße

jonny361