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Vorstandswahl

B
BASTARD
Apr 2018 bearbeitet

Hallo Wir haben erfolgreich unsere BR Wahl hinter uns gebracht. Morgen soll die konstituierende Sitzung sein. Ein ,für unsere Wahl wichtiger Kollege ist erkrankt und wird morgen Notoperiert. Für die Abstimmung ist aber eine ungerade Anzahl an Mitgliedern notwendig oder? Frage 1 ist zwingend der erste Nachrücker zu bestellen und 2. kann dieser Nachrücker zum Vorstand gewählt werden? Danke schön

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Community-Antworten (6)

M
michalski0709

20.03.2018 um 18:43 Uhr

Hmm bei abwesendheit eines Gremiumsmitglied muss ein Ersatzmitglied geladen werden. Bei der Wahl des BRV kann der abwesende auch von einen anwesenden BR vorgeschlagen werden.

B
BASTARD

20.03.2018 um 18:46 Uhr

Ja soweit klar. Aber darf das Ersatzmitglied vorgeschlagen werden?

P
Pjöööng

20.03.2018 um 18:59 Uhr

Nein!

Würde ja auch keinen Sinn ergeben...

B
BASTARD

20.03.2018 um 19:14 Uhr

Naja doch schon. Aber das ist kompliziert. Aber danke für die Antwort.

A
AlterMann

20.03.2018 um 19:43 Uhr

Ein Nachrücker ist ja BR-Mitglied auf Zeit. Wie sollte der außerhalb dieser Zeit die Vorstandsarbeit machen? Wenn Euch ganz wichtig ist, ihn zu wählen, dann müssen BR-Mitglieder zurücktreten, bis der Nachrücker nicht merh Nachrücker ist.

N
nelchen

21.03.2018 um 09:23 Uhr

"Naja doch schon. Aber das ist kompliziert." - ja und was ist nun so kompliziert bitteschön?

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