Erstellt am 01.04.2006 um 09:24 Uhr von Mona-Lisa
ne, Kerstin, geht nicht.
Erstens obliegt es allein dem Wahlvorstand zur konstituierenden Sitzung einzuladen. Einverständnis der Listenführer und gewählten Betriebsräte hin oder her.
Nach der Stimmauszählung muss das Ergebnis im Betrieb bekanntgegeben werden.
Steht alles im § 29 BetrVG
Warum die Hektik?
Geht diese Sitzung in Ruhe an, sie ist zu wichtig! Hier wird der Grundstock für einen leistungsfähigen Betriebsrat gelegt. Übereiltes Handeln zieht nur Ärger nach sich.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 01.04.2006 um 23:40 Uhr von Michael-W
Ausserdem muss man den "vorerst" gewählten Mitgliedern eine Frist von 3 Tagen geben um sich zu erklären ob sie die Wahl annehmen. Wenn sie das nicht tun, dann rückt der nächste nach. Auch der hat wieder eine Frist um sich zu erklären.
Sollten allerdings alle gewählten Mitglieder sagen "Ja" könnte man eigentlich schon sofort sitzen. Ob das so gut ist lassen wir aber jetzt mal dahingestellt.
Gruss
Michael-W
Erstellt am 03.04.2006 um 10:56 Uhr von rainerzwo
Abmachen könnt ihr das natürlich: bei uns fragt man vom WV aus natürlich auch an, wann wohl konstituierende Sitzung genehm ist.
Aber darauf achten: Eine einzige gewählte Person, die nicht erreichbar ist oder sich so schnell nicht entscheiden kann, macht den Termin zunichte.
Wenn der WV die Reihenfolge einhält, geht das innerhalb von 10 Minuten:
1. von allen gewählten schriftlich Annahme der Wahl bestätigen lassen.
2. Allen Leuten das Einladungsschreiben übergeben.
3. Sitzung starten (wenn alle auch da sind!) Durch die Teilnahme an der Sitzung kann dann niemand die zu kurzfristige Einladung bemängeln.
Zur Klarstellung: Natürlich haben weiterhin die Leute die Frist von 3 Tagen, allerdings ist es ja den ihr Recht diese zu nutzen oder direkt zu antworten.
Eine Einladung ist immer dann rechtzeitig, wenn sie alle Leute vorher erreicht und die an der Sitzung teilnehmen und sich dort auch nicht darüber beschwerren, dass es zu kurzfristig sei.
Erstellt am 03.04.2006 um 11:28 Uhr von Benno_BRB
Ausserdem ist dies drei-Tage-Frist eher eine Frist zum Ablehnen des Mandates. Denn wenn diese Ablehnung nicht erfolgt, dann hat man automatisch die Wahl angenommen.
Wer also aus irgendwelchen Gründen heute noch für eure Verfahrensweise ist, kann sich ja morgen schon anders besinnen und dann gibt es da ja noch die Möglichkeit der plötzlichen AU!
Also Zeit lassen und besonnen handeln. Auch wenn die Zeit drängt und Ihr einige Tage BR-lose Zeit verbringen müsst.
Benno
Erstellt am 03.04.2006 um 12:41 Uhr von Michael-W
Hallo Benno,
jetzt muss ich auch mal einen Komentar abgeben der nicht zum eingentlichen Thema passt. Machen ja so viele hier.
Warum BR-lose Zeit???? Der alte BR ist doch erst "entlassen" wenn der neue eingesetzt ist. Oder sehe ich das falsch.
Gruss
Michael-w
W
Erstellt am 03.04.2006 um 13:16 Uhr von Benno_BRB
Ist einfach mal ne Vermutung von mir. Warum sonst diese panikartige Hektik!?
Erstellt am 03.04.2006 um 13:16 Uhr von rainerzwo
@Michael-W: BR-los
du hast Recht, aber in den üblichen Wahlperioden ist der alte BR garantiert am 1.5.2006 entlassen.
Erstellt am 03.04.2006 um 15:09 Uhr von Benno_BRB
Rainer: Du meintest bestimmt den 1. Juni.
Aber das nur, wenn die Vorgeschichte entsprechend aussieht. Ansonsten gilt der Tag der Veröffentlichung des Wahlergebnisses der letzten BR- Wahl.
Da kann es natürlich zu Überschneidungen kommen....
Benno