Arbeitgeber-Einfluß auf Tag der Wahl ?
Kann der Arbeitgeber Einfluß nehmen auf den Tag der Vorstandswahl / Betriebsratwahl ?
Community-Antworten (2)
31.01.2007 um 08:28 Uhr
Hallo Sprengel nach Recht und Gesetz nicht, siehe Betriebsverfassungsgesetz. Aber es gibt da genug Tricks und Fallen um den Ausgang der Wahl zu beinflussen. Deine Art der Fragestellungen lässt darauf schließen, dass von Euch (Wahlvorstand) keinerlei Erfahrungen habt. Würde euch dringend raten die Gewerkschaft ins Boot zu nehmen.
31.01.2007 um 08:45 Uhr
...oder eine Schulung zu besuchen.
Verwandte Themen
Haben die Anzahl d.Wählerstimmen Einfluss auf Wahl d. Vorsitz
ÄlterHallo Zusammen, meine Frage ist: Wenn jemand aus dem neu gewählten Betriebsrat deutlich mehr Wählerstimmen erhalten hat als der Zweitplazierte, sollte, kann oder muss das sogar Einfluss auf die Wahl d
Vorschlagsliste als unheilbar abgeschmettert - Wie seht Ihr das?
ÄlterHallo zusammen, bei uns stehen demnächst BR Wahlen an, da ein BR Mitglied ausgeschieden ist und es keinen Nachrücker gab. Nun haben viele Kollegen eine eigene Liste erstellt, die gegen die alte
Darf der Betriebsratsvorsitzende Einfluß auf den Wahlvorstand nehmen bzw. diesen behindern?
ÄlterDer bisherige Betriebsratsvorsitzende geht den Betriebsratwahlvorstand an und fordert Mitglieder des Wahlvorstands auf zurückzutreten. Mitglieder des Wahlvorstands haben eine eigene Liste aufgestellt
So viele leitende Angestellte
ÄlterGuten Tag, wir sind ein Unternehmen mit etwas mehr als 70 Mitarbeitern. Davon gelten nach "Hausdefinition" alle Abteilungsleiter (aktuell 12) als leitend gem. §5 Abs. 3 BetrVG. Alle haben Prokura (so
Einfluß durch Gewerkschaftsfunktionär
ÄlterHallo in die Runde, darf ein Gewerkschaftsfunktionär unsere Wahlhelfer beschimpfen und versuchen Anweisungen zu geben wie sie Ihre Arbeit zu machen haben. Oder darf dies nur der Wahlvorstand??? Ist