meine Frage ist:
Wenn jemand aus dem neu gewählten Betriebsrat deutlich mehr Wählerstimmen erhalten hat als der Zweitplazierte, sollte, kann oder muss das sogar Einfluss auf die Wahl des in der konstituierenden Sitzung gewählten Vorsitzenden haben?
Oder hat die Anzahl der Wählerstimmen zumindest Einfluss auf die Freistellung?
Ich würde mich über sachliche und fundierte Hinweise sehr freuen!
Kollegiale Grüße
Die Anfängerin