Liste 1 55% der Wählerstimmen / 7 Sitze
Liste 2. 20% der Wählerstimmen / 3 Sitze
Liste 3. 25% der Stimmen / 3 Sitze
Aufgrund der Minderheitenverteilung wurde der Liste 3 ein zusätzlicher Sitz zugesprochen, der der Liste 1 abgezogen wurde. Damit haben jetzt rund 45% der Wählerstimmen im Gremium Stimmrechte von rund 55%.
In meinen Augen verfälscht die Minderheitsqoute den Wählerwillen. Ist das im Sinne des Gesetzgebers?