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Einfluß durch Gewerkschaftsfunktionär

B
Baer6
Nov 2016 bearbeitet

Hallo in die Runde, darf ein Gewerkschaftsfunktionär unsere Wahlhelfer beschimpfen und versuchen Anweisungen zu geben wie sie Ihre Arbeit zu machen haben. Oder darf dies nur der Wahlvorstand??? Ist es dem Gewerkschaftfunktionär überhaupt erlaubt, ohne weiters einfluß zu nehmen???

Gruss

Baer6

2.56301

Community-Antworten (1)

L
Leo

09.03.2006 um 15:15 Uhr

Hallo, der Wahlvorstand kann die Anweisungen geben und der Gewerkschaftsfunktionär soll sich aus dem Staub machen! Lass euch das nicht gefallen.

gruss, leo

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