Einfluß durch Gewerkschaftsfunktionär
Hallo in die Runde, darf ein Gewerkschaftsfunktionär unsere Wahlhelfer beschimpfen und versuchen Anweisungen zu geben wie sie Ihre Arbeit zu machen haben. Oder darf dies nur der Wahlvorstand??? Ist es dem Gewerkschaftfunktionär überhaupt erlaubt, ohne weiters einfluß zu nehmen???
Gruss
Baer6
Community-Antworten (1)
09.03.2006 um 15:15 Uhr
Hallo, der Wahlvorstand kann die Anweisungen geben und der Gewerkschaftsfunktionär soll sich aus dem Staub machen! Lass euch das nicht gefallen.
gruss, leo
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