Hallo Zusammen,

ist es möglich den Wahlvorstand bei Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten z.B. bei einem Verstoß gegen §7 Absatz 2 WO was zur Ungültigkeit einer Vorschlagsliste führte auflösen zu lassen ? Vorausgesetzt, ein Gericht erklärt die Vorschlagsliste für gültig ?

Hintergrund dafür ist, das eindeutige Beweise vorliegen, das der Wahlvorstand die Liste mit voller Absicht nicht zur Wahl zugelassen hat. Nun vermuten wir, das bei einer gerichtlichen Klärung die Wahl andersweitig manipuliert werden könnte.

Gibt es zur Auflösung des Wahlvorstands einen § ???


Gruß

Harald