Betriebsänderung - Auflösung Wahlvorstand
Im Zeitraum zwischen Ernennung des Wahlvorstandes und Erlass des Wahlausschreibens kommt es zu einer Betriebsänderung (organisatorischer Zusammenschluss zweier Betriebe, Anschluss Betrieb A an Betrieb B), wodurch nicht mehr 2 sondern nur noch 1 gemeinsamer Betriebsrat gewählt werden müssen. Wie löse ich in diesem Falle den Wahlvorstand im übergehenden Betrieb auf? Amtsniederlegung der einzelnen Wahlvorstandsmitglieder oder gesamtheitliche Auflösung oder Zusammenführung der beiden Wahlvorstände? DANKE!
Community-Antworten (2)
04.01.2018 um 17:56 Uhr
Meines Erachtens verliert der untergehende WV zusammen mit dem untergehenden BR sein Amt per Gesetz. Es bedarf also keines besonderen Vorganges. Da wird auch nichts zusammengeführt. Der WV des aufnehmenden Betriebs führt seine Arbeit fort und der des aufgenommenen Betriebes verliert seine Funktion. Ggf. kann es sinnvoll sein im WV des aufzunehmenden Betriebes einen Beschluss zu fassen die Wahl wegen des anstehenden Überganges abzubrechen.
05.01.2018 um 08:49 Uhr
Hallo Pjöööng, DANKE! Ja, erscheint mir logisch, sinnvoll und vor allem rechtlich haltbar. Im aufnehmenden Betrieb muss die Wahl wahrscheinlich nicht abgebrochen werden, da nur der Vorstand existiert, aber die Wählerliste noch nicht final und das Wahlausschreiben noch nicht veröffentlicht sind.
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