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Amtsniederlegung des gesamten Betriebsrates einschließlich Ersatzmitglieder - Darf der noch amtierende BR für den neu bestellten Wahlvorstand aktiv werden?

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Moonlight
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden, per Beschluss sind am hier im Betrieb alle Betriebsratsmitglieder (7), einschließlich verbleibendes Ersatzmitglied zurückgetreten. Das Ersatzmitglied wurde extra zur Sitzung dazugeholt. Der Beschluß wr incl. Ersatzmitglied einstimmig. Ehrlich gesagt, ist diese Art von BR - Arbeit neu. Wir sind ja nun nach §13 zu behandeln? Nach §24 geht ja kaum, da es u.A. eine Auflösung durch das Arbeitsgericht voraussetzt? Frage: besteht der Betriebsrat nun weiter? Ich habe dazu den Kommentar von Kittner, Däubler gelesen und komme zu keinem Ergebnis.

Frage nr. 2: Darf der nu noch amtierenden BR für den neu bestellte Wahlvorstand aktiv werden und für den eben gegründeten Wahlvorstand die Gewerkschaft einladen? Ohne vorherige Rücksprache? Ist es nicht eher so, dass der Wahlvorstand unabhängig (neutral) und selbstbestimmt arbeitet? Im Wahlvorstand sind auch Gewerkschaftsmitglieder, sie hätten sich gerne selbst um diese Dinge gekümmert. Vielen Dank für eure Mühe.

LG Moonlight

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Community-Antworten (1)

M
Mainpower

16.10.2008 um 09:19 Uhr

Hallo, alle Beschlüsse die Ihr in der Sitzung mit dem Ersatzmitglied gefasst habt sind ungültig!! Eine BR-Sitzung ist nicht öffentlich.Wenn der Betriebsrat komplett ist darf kein Ersatzmitglied eingeladen werden.

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