Wahlvorstand hat Ersatzmitglieder nicht ermittelt - was tun?
Hallo Forum
Die Wahl ist gelaufen und ich jetzt BR-Vorsitzender. Aus die Frage bei der konstituierenden Sitzung, wer denn die Ersatzmitglieder sind und in welcher Reihenfolge diese zu laden sind, teilte mir der Wahlvorstand mit, dass die nicht ermittelt wurden und der Wahlvorstand mit der konstituierenden Sitzung aufgelöst ist und auch nichts mehr machen wird. Meine Frage ist: Wie ermittle ich die Ersatzmitglieder. Kommen die Ersatzmitglieder nur aus den Listen, die auch BR-Mitglieder haben? Also, z.B. Ersatzmitglieder nur aus der Liste mit den meisten Stimmen? Oder muss zur Ermittlung der Ersatzmitglieder nach der Höchstzahlen Auszählung vorgegangen werden? Was ist, wenn eine Person der Minderheiten Quote verhindert ist? Muss dann die nächste Person der Minderheiten Quote aus einer Liste geladen werden? Fragen über Fragen....
Gruß
Sonni
Community-Antworten (1)
20.03.2006 um 07:29 Uhr
Genau, Fragen über Fragen.
Normaler Weise muss der WV die Wahlunterlagen ja dem neuen BR übergeben. Für ein verhindertes BR- Mitglied ist immer das Ersatzmitglied der entsprechenden Liste einzu laden. Das mit der Minderheitenquote ist genauso wie du schreibst, der entsprechenden Liste. Ist in der Liste kein weiteres Mitglied des Geschlechts, ist aus der Liste mit der nächst höchsten Teilzahl einzuladen. Also viel Spass!
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