Hallo,
wir sind ein Betrieb mit <50 Arbeitnehmern und sind gerade dabei einen BR zu gründen.
Am 13.03. wurde die Einladung zur Wahlversammlung des Wahlvorstands ausgehängt.
Am 21.03. fand die Wahlvorstandswahl statt. Wir sind im vereinfachten Wahlverfahren.
Also müsste unsere BR-Wahl am 28.03. stattfinden.

Allerdings konnte der Wahlvorstand die Wählerliste nicht in der Wahlversammlung erstellten, da uns die Informationen durch die Arbeitgeber trotz Aufforderung nicht ausgehändigt wurden. Außerdem sind uns bei der Wahlvorstandswahlversammlung einige Fehler unterlaufen.

Wir können daher die Fristen für das vereinfachte Wahlverfahren (BR-Wahl muss eine Woche nach Wahlvorstandswahlversammlung erfolgen) nicht einhalten.

Wie gehen wir nun vor?
Kann der Wahlvorstand einen Beschluss fassen und die BR-Wahl mit dieser Argumentation weiter nach hinten schieben?
Oder ist es besser die Wahlvorstandswahl zu wiederholen?
Muss dann auch wieder die Einladung zur Wahlversammlung des Wahlvorstandes mind. 7 Tage aushängen?
Und muss der Wahlvorstand offiziell aufgelöst werden, um die Wahl zum Wahlvorstand erneut einleiten zu können?

Danke für die Hilfe.