Erstellt am 26.03.2019 um 22:23 Uhr von Kratzbürste
Habt ihr denn nun die notwendigen Listen? Wenn nicht, müsst ihr ja erst einmal das Arbeitsgericht anrufen. Dort wird dann auch geklärt, wie es weiter geht. Ihr solltet Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen.
Erstellt am 27.03.2019 um 06:56 Uhr von WK
Hallo, ja wir haben die Liste nun bekommen. Können wir die Wahlvorstandswahl wiederholen? Oder eine Fristverlängerung beschließen?
Erstellt am 27.03.2019 um 08:15 Uhr von Kratzbürste
Wenn der Arbeitgeber die Verzögerung verursacht hat, weil er die Daten nicht herbei gebracht hat, wird er kaum die Wahl anfechten. Die Frage wäre, was das sonst noch für Fehler waren. Ich neige dazu zu sagen: Augen zu und durch. Es muss ja erst einmal jemand die Wahl anfechten. Dann muss sie unter Umständen wiederholt werden.
Erstellt am 27.03.2019 um 08:24 Uhr von Cyber99
Die erstmalige Wahl eines Betriebsrates kann durchaus holprig sein. Meistens scheitert es daran, dass man sich nicht richtig vorbereitet und keine Berater z.B. die Gewerkschaften mit ins Boot nimmt.
Ich würde es auf jeden Fall nicht so machen wie Kratzbürste empfiehlt. Das kann zwar gut gehen - muss aber nicht. Wenn offensichtliche Fehler vorliegen, die die Wahl anfechtbar machen, dann sollte der Wahlvorstand die Wahl abbrechen und noch mal komplett von Vorne anfangen, das ist ja auch kein Beinbruch.
Der Wahlvorstand muss nicht neu gewählt werden. Der bleibt im Amt und hat nun die Gelegenheit es richtig zu machen.
Erstellt am 27.03.2019 um 09:41 Uhr von §§Reiter
Zitat von Cyber99:
"Ich würde es auf jeden Fall nicht so machen wie Kratzbürste empfiehlt. Das kann zwar gut gehen - muss aber nicht. Wenn offensichtliche Fehler vorliegen, die die Wahl anfechtbar machen, dann sollte der Wahlvorstand die Wahl abbrechen und noch mal komplett von Vorne anfangen, das ist ja auch kein Beinbruch."
Ich bin der selben Meinung, der Aufwand hält sich in Grenzen.
Außerdem würdet Ihr mit "Augen zu und durch" ein falsches Zeichen setzen. Der AG ist hier seiner Pflicht nicht rechtzeitig nachgekommen, wollt Ihr dieses Versäumnis jetzt ausbügeln indem Ihr eine anfechtbare BR-Wahl durchzieht?
Erstellt am 27.03.2019 um 19:23 Uhr von WK
Hallo, danke für die hilfreichen Antworten!
Wir haben jetzt eine betriebsöffentliche Bekanntmachung gemacht, die hängt ne Woche aus, dann tritt der derzeitige Wahlvorstand zurück, wird neu gewählt und das Ganze neu und diesmal richtig von vorne gemacht - mit entsprechender Vorbereitungen des Wahlvorstands ;-) Damit klappt's dann hoffentlich auch mit unserem BR. Danke euch für die Antworten!