Erstellt am 31.05.2016 um 13:13 Uhr von Pjöööng
Zitat (Typhoon):
"Im Dezember letztens Jahres wurde unser Unternehmen übernommen und der BR hat dadurch die Übergangsphase übernommen für 6 Monate."
Das Unternehmen wurde "übernommen"? Es ist aber nach wie vor das gleiche Unternehmen? Seid Ihr Euch sicher dass überhaupt gewählt werden muss?
Zitat (Typhoon):
"Am 13.04.2016 wurde dann ein neuer Wahlvorstand einberufen."
Doch schon nach 4 1/2 Monaten Übergangsmandat? ("... insbesondere UNVERZÜGLICH Wahlvorstände zu bestellen.")
Zitat (Typhoon):
"Der Wahlvorstand wurde nicht öffentlich gewählt sondern per Absprache mit dem alten BR einfach bestimmt. Der gesamte Wahlvorstand besteht auch aus nur einer Region. "
Das ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Zitat (Typhoon):
"Der Fehler das 7 BR mitglieder gewählt werden müssen wurde erst am 21.05.2016 korrigiert."
Also drei Wochen NACH Fristende für die Einreichung von Vorschlagslisten? Das halte ich für äußerst bedenklich, da bei der Erstellung der Vorschlagslisten auf die Größe des zu bildenden BR Rücksicht genommen werden soll.
Zitat (Typhoon):
"Diese Briefwahl wurde laut Wahlvorstand am 14.05.2016 an alle Mitarbeiter gesendet."
Also BEVOR der Fehler mit der BR Größe korrigiert wurde? Die Briefwähler haben eine falsche BR-Größe mitgeteilt bekommen?
Zitat (Typhoon):
"Komischerweise haben Mitarbeiter jetzt erst die Post bekommen."
Das ist bei der gelben Schneckenpost leider immer wieder mal der Fall.
Zitat (Typhoon):
"Der Wahlvorstand war mit auf Liste 2 vertreten, der Listenführer war auch Wahlhelfer von Liste 2"
Das ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Zitat (Typhoon):
"Die frankierten Umschläge mit der Briefwahl wurden schon um 15 Uhr geöffnet obwohl die Wahl noch lief. Es war auch nur der Wahlvorstand anwesend. Keine anderer Mitarbeiter."
Ein ganz dicker Fehler der die Nichtigkeit der Wahl zur Folge haben kann.
Zitat (Typhoon):
"Ist es erfolgsversprechend die Wahl anzufechten?"
Ich denke der Fehler mit den Briefwahlen reicht aus um die Wahl erfolgreich anzufechten. Da das Ergebnis der Wahl nicht eindeutig war, hätte auch jede Stimme das Wahlergebnis geändert, insofern sollte eine Anfechtung eigentlich nicht scheitern.
Erstellt am 31.05.2016 um 13:59 Uhr von Typhoon
Ja das Wahlschreiben wurde erst in unserem Firmen Online Portal am 21.05.2016 korrigiert.
in den Wahlunterlagen die per Post versendet worden sind, stand noch 5 BR Mitglieder.
Das Unternehmen ist im Dezember verkauft worden, daher das Übergangsmandat.
Wann hätten die frankierten Umschläge geöffnet werden muss, überall steht kurz vor Beginn der Zählung.
Erstellt am 31.05.2016 um 14:16 Uhr von Pjöööng
Der Verkauf des Unternehmens führt nicht zu einem Übergangsmandat. Voraussetzung für das Übergangsmandat ist, dass sich die Betriebsidentität ändert.
Die Rückumschläge dürfen erst nach Ende des Urnengangs vor Beginn der Auszählung in der öffentlichen Auszählung geöffnet werden.
Also:
- Ende der Urnenwahl
- Öffnung der Rückumschläge:
- - Rückumschlag öffnen
- - Inhalt prüfen (persönliche Erklärung und verschlossener Wahlumschlag)
- - Wahlberechtigung prüfen
- - Stimmabgabe in Wählerliste vermerken
- - Wahlumschlag in die Wahlurne geben
- Öffnen der Wahlurne
- Auszählung der Stimmen
- Bekanntgabe des Auszählungsergebnisses
Erstellt am 31.05.2016 um 14:20 Uhr von Typhoon
Das hat so nicht stattgefunden. Wahllokal war bis 18 Uhr geöffnet zwischen 14:30 und 15:00 wurden die Umschläge der Briefwahl geöffnet.
Am Freitag ist nun die 1. konstituierenden Sitzung, wie wird den nun das 7. Mitglied gewählt? wir hatten wie gesagt 35 zu 35 Stimmen
Erstellt am 31.05.2016 um 14:35 Uhr von Pjöööng
Da hätte der WV ein Losverfahren zwischen den beiden Kandidaten auf dem jeweils vierten Listenplatz durchführen müssen.
Erstellt am 31.05.2016 um 14:54 Uhr von Typhoon
WV macht das Losverfahren? Der WV will das der neue BR das am Freitag macht. Es soll zuerst der BR Vorsitzt gewählt werden und dann das 7 Mitglied.
Erstellt am 31.05.2016 um 15:05 Uhr von Pjöööng
Das geht natürlich nicht. Damit kann ja gar nicht zu der konstituierenden Sitzung korrekt eingeladen werden. Außerdem kann ja nicht ein BRM willkürlich von der Wahl zum BRV ausgeschlossen werden.
Siehe auch § 15 (2) der WO.
Erstellt am 31.05.2016 um 15:23 Uhr von Typhoon
Mal eine andere Frage, wer darf den das Wählerverzeichnis einsehen? Das würde mir auch schon einmal sehr helfen.
Ich denke werde eh einen Anwalt brauchen
Erstellt am 31.05.2016 um 15:29 Uhr von Pjöööng
Vor der Wahl? Siehe § 2(4) der WO.
Nach der Wahl? Da muss derjenige meines Wissens ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Erstellt am 31.05.2016 um 15:41 Uhr von gironimo
was im Falle einer Wahlanfechtung im Detail zu hinterfragen wäre:
" Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn (....) , es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte." (§ 19 Abs. 1 BetrVG)
Das so einiges schief gelaufen ist, hast Du und Pjöööng ja schon festgestellt.
Und ja - der WV lost aus. Und wenn er noch Zeit hat, sollte er es jetzt tun. Der BR kommt erst am Freitag zusammen?
Erstellt am 31.05.2016 um 15:47 Uhr von Typhoon
Ja die konstituierende Sitzung wäre Freitag.
Ich denke die Wahl wäre eigentlich anders ausgegangen, ich werde das Gefühl nicht los das im Vorfeld bereits Stimmen gesichtet worden sind und vernichtet worden. Das ist mein Problem. Die Liste 1. könnte passen aber bei der 2. Liste hätte ich wesentlich mehr erwartet. zum einen waren wesentlich mehr Mitglieder drauf zum anderen hatte diese Liste schon alleine über 60 Unterstützer Unterschriften, auch wenn das nichts zur Wahl sagt. Ich weiß auch das alleine aus einer Region schon über 40 gewählt haben.
Daher Die Frage ob es Sinn macht diese Wahl anzufechten.
Erstellt am 31.05.2016 um 16:14 Uhr von celestro
"Daher Die Frage ob es Sinn macht diese Wahl anzufechten."
Definitiv !
Erstellt am 31.05.2016 um 21:44 Uhr von Typhoon
Ist es zulässig das der Wahlvorstand seine private Adresse angibt für alle Unterlagen? Also Wahllisten und auch für die Briefwahl?
Erstellt am 31.05.2016 um 23:13 Uhr von Pjöööng
Ob es sinnvoll ist, die Wahlanzufechten hängt davon ab, welches Ergebnis man erzielen will.
Die Postadresse des Wahlvorstandes war die Privatadresse eines Mitgliedes des WV? So spontan würde ich sagen dass dies zur Nichtigkeit der Wahl führen wird.
Erstellt am 31.05.2016 um 23:27 Uhr von Typhoon
Ja die gesamten Wahlunterlagen gingen an die private Hausanschrift des Wahl Vorsitzenden.
Sowohl die Erstellten Wahllisten mit der Erklärungen zur Wahl und die Unterstützerlisten.
Und auch die Wahlstimmen der Briefwahl gingen an diese private Adresse.
das Wahllokal ist dann in der Zentrale gewesen, dort hätten auch ohne Peobleme die Stimmen zur Briefwahl gesammelt werden können.
Aber ich seh schon da gibt es viele Fehler die gemacht wurden.
Ich danke für die Infos. Es bestärkt mich darin die Wahl anzufechten.
Erstellt am 01.06.2016 um 00:46 Uhr von Pjöööng
Schau Dir hier mal die Begründung an:
http://www.betriebsratswahl.de/br-wahlverfahren-urteil_unwirksame_br-wahl_bei_botentaetigkeit_wahlvorstandes?PHPSESSID=6ef3d3f0459e990db0f094a4b2aa053f
Erstellt am 01.06.2016 um 10:06 Uhr von gironimo
Und wenn bei der Neuwahl 36 zu 34 herauskommt (oder noch schlimmer)?
Lasse erst mal losen, wer der 7. BR ist. Vielleicht bist Du ja doch im BR.
2018 muss ja auch wieder neu gewählt werden. Manchmal kommt es bei den Wählern besser an, wenn man gute BR-Arbeit vorweisen kann, als Streitereien im Gerichtssaal auszutragen. Also eher eine betriebspolitische Betrachtung, die man auch anstellen sollte.
Erstellt am 01.06.2016 um 10:29 Uhr von celestro
@ gironimo
Ich finde nicht, das man hier den Maßstab anlegen sollte: "warte erst einmal ab, vielleicht bist Du ja nach dem Losverfahren doch noch im BR". Hier ist soviel Mist gebaut worden, daß die Wahl wiederholt gehört.
Klar könnte eventuell das gleiche Ergebnis dabei heraus kommen. Ich habe aber so meine Zweifel ...