Erstellt am 03.03.2010 um 17:29 Uhr von derdermalwjlwar
Erstellt am 03.03.2010 um 17:31 Uhr von rainerw
Nein,
Das mit den Minderheiten bezieht sich auf das Geschlecht des Menschen und nicht auf seiner Herkunft.
Hier hilft auch nur für diese MA, sich in der Belegschaft bekannt zu machen und genau zu begründen warum sie sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen.
Erstellt am 03.03.2010 um 23:32 Uhr von peters
Es wäre natürlich wünschenswert, wenn alle im Betrieb vertretenen Personengruppen entsprechend im BR vertreten wären. Aber ich fürchte, es wäre zu kompliziert, dies alles gesetzlich in Form einer Minderheitenregelung festzuhalten. Viele Betriebsräte kommen schon beim Einladungsprozedere der Minderheitengeschlechter nicht klar; wie sollte das erst werden, wenn noch mehr Gruppen berücksichtigt werden müssen.
Und davon abgesehen: bei den vor dir genannten Zahlen würde auch für das Minderheitengeschlecht noch KEIN Platz im BR herauskommen.