Wahlvorstand auflösen
Wir müssen neu wählen, da unser GF die Wahl im letzten Jahr angefochten hat. Unser Betrieb setzt sich aus 5 Zweckbetrieben an unterschiedlichen Standorten zusammen, einer davon ist der Hauptbetrieb, wo die meisten Leute arbeiten. 2 Standorte sind weiter weg, so dass wir diese bei der BR-Wahl außen vor lassen wollten. Der Streit entbrannte um den 3. Zweckbetrieb. Der GF will nur 2 Zweckbetriebe zusammen den BR wählen lassen. Ansonsten wird er die Wahl erneut anfechten. Das hat er schon angedroht.
Wir sind 5 Leute im WV (beschlussfähig mit 3 Personen) 3 davon auf AN-Seite, 2 auf AG-Seite
Zu dritt waren wir uns einig und haben vom 3. Zweckbetrieb mehr als 50% Unterschriften gesammelt mit der Bekundung, im Hauptbetrieb vertreten werden zu wollen. So weit, so gut...
Gestern bei der Beschlussfassung ist unser 3. Mann eingeknickt und entschied sich gegen den 3. Zweckbetrieb, damit der GF die Wahl nicht wieder anfechtet. D.h. der Geschäftsführer hat sich durchgesetzt.
Was können wir verbleibenden tun? Wenn wir 2 WV-Mitglieder zurücktreten und die beiden Ersatzmitglieder nicht nachrücken werden, löst sich dann der 5er WV auf oder bleibt er zu dritt bestehen und beschlussfähig?
Community-Antworten (3)
19.02.2019 um 14:19 Uhr
"Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen."
Daher
Frage 1.) aus welchem Grund wurde der WV auf 5 Personen aufgebohrt ?
Frage 2.) wer sind die beiden Personen "auf AG-Seite" ? also was für eine Stellung haben Sie im Unternehmen ?
Frage 3.) wer zum Geier kommt auf die Idee, die "AG-Seite" in den Wahlvorstand zu berufen ?
19.02.2019 um 23:09 Uhr
Hallo Celestro, vielen Dank für deine Antwort.
Deine 1. Frage kann ich nicht beantworten. Es hatten sich 5 Personen für den WV gemeldet, diese wurden dann berufen und haben in einer konstituierenden Sitzung selbst den Vorsitzenden und Stellvertreter gewählt. Es gibt 3 Ersatzmitglieder (alle im BR). Ein WV-Mitglied hat wg. Krankheit schon bei der konstituierenden Sitzung gefehlt und noch vor der nächsten Sitzung gesagt, dass es gar nicht mitmachen will. Somit ist ein Ersatzmitglied nachgerückt. Es kann sein, dass 5 Personen in den WV berufen wurden, da wir insgesamt 5 Zweckbetriebe im Verband haben, 2 davon an entfernteren Orten, 50 km und 90 km vom Hauptbetrieb entfernt.
Zu deiner 2. Frage: Sie stehen dem AG nahe, sind aber normale Angestellte.
Zu deiner 3. Frage: Es war zu Beginn für den BR nicht offensichtlich, dass diese Wahlvorständler arbeitgebernah sind.
Nochmal meine Frage: Was können wir 2 verbleibenden WVs noch tun? Wenn wir beide zurücktreten und die beiden Ersatzmitglieder nicht nachrücken wollen, löst sich dann der 5er WV auf oder bleibt er zu dritt bestehen und beschlussfähig?
20.02.2019 um 10:15 Uhr
"Wenn wir beide zurücktreten und die beiden Ersatzmitglieder nicht nachrücken wollen, löst sich dann der 5er WV auf oder bleibt er zu dritt bestehen und beschlussfähig?"
Da Ihr einen 5er WV eingesetzt habt, müßte er sich dann mMn auflösen, ja.
"Es hatten sich 5 Personen für den WV gemeldet, diese wurden dann berufen und haben in einer konstituierenden Sitzung selbst den Vorsitzenden und Stellvertreter gewählt. Es gibt 3 Ersatzmitglieder (alle im BR)."
Da würde ich dann vermutlich als erstes noch einmal "nachhaken". Denn es müßte zunächst einmal begründet worden sein, daß man einen 5er WV installiert hat. Dann kommt dazu, daß der WV sich nicht den WVV und Stelli selbst bestimmt, sondern der BR dies tut. Hier hat man vermutlich schon wieder 2 Punkte, um die Wahl am Ende anzufechten, wenn einem das Ergebnis nicht passt.
"Es war zu Beginn für den BR nicht offensichtlich, dass diese Wahlvorständler arbeitgebernah sind."
Wodurch wurde das denn deutlich ? Also innerhalb der Arbeit des WV ist das klar geworden ?
Verwandte Themen
Auflösen einer gültigen Bewerberliste
Älterkann der wahlvorstand auf antrag des listenführers eine gültige bewerberliste auflösen? Es ist der Listenführer selbst, der seine eigene Liste mit Einverständnis der anderen Bewerber auflösen möch
Ist es möglich den Wahlvorstand auflösen?
ÄlterHallo Zusammen, ist es möglich den Wahlvorstand bei Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten z.B. bei einem Verstoß gegen §7 Absatz 2 WO was zur Ungültigkeit einer Vorschlagsliste führte auflösen z
Betriebratsneuwahlen - kann Belegschaft BR auflösen?
Älterwie kann die belegschaft vorzeitig den betriebsrat auflösen, für neuwahlen?
Betriebswahl anfechten
ÄlterGuten Tag, ich habe mal ein paar Fragen zur einer BR Wahl die gerade bei uns im unternehmen läuft bzw. fast gelaufen ist. Das Unternehmen besteht aus ca. 50 Filialen in ganze Deutschland,
Wahlvorstand
ÄlterAlle Nachrücker sind verbraucht, eine BR Neuwahl ist notwendig, der BR-Vorsitzende ruft die BR-Neuwahl aus und sucht aus den Mitarbeiterkreis interessierte Mitarbeiter/innen für den Wahlvorstand. Jetz