Erstellt am 19.02.2019 um 13:19 Uhr von celestro
"Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen."
Daher
Frage 1.) aus welchem Grund wurde der WV auf 5 Personen aufgebohrt ?
Frage 2.) wer sind die beiden Personen "auf AG-Seite" ? also was für eine Stellung haben Sie im Unternehmen ?
Frage 3.) wer zum Geier kommt auf die Idee, die "AG-Seite" in den Wahlvorstand zu berufen ?
Erstellt am 19.02.2019 um 22:09 Uhr von kamoro99
Hallo Celestro,
vielen Dank für deine Antwort.
Deine 1. Frage kann ich nicht beantworten. Es hatten sich 5 Personen für den WV gemeldet, diese wurden dann berufen und haben in einer konstituierenden Sitzung selbst den Vorsitzenden und Stellvertreter gewählt. Es gibt 3 Ersatzmitglieder (alle im BR).
Ein WV-Mitglied hat wg. Krankheit schon bei der konstituierenden Sitzung gefehlt und noch vor der nächsten Sitzung gesagt, dass es gar nicht mitmachen will. Somit ist ein Ersatzmitglied nachgerückt.
Es kann sein, dass 5 Personen in den WV berufen wurden, da wir insgesamt 5 Zweckbetriebe im Verband haben, 2 davon an entfernteren Orten, 50 km und 90 km vom Hauptbetrieb entfernt.
Zu deiner 2. Frage: Sie stehen dem AG nahe, sind aber normale Angestellte.
Zu deiner 3. Frage: Es war zu Beginn für den BR nicht offensichtlich, dass diese Wahlvorständler arbeitgebernah sind.
Nochmal meine Frage: Was können wir 2 verbleibenden WVs noch tun?
Wenn wir beide zurücktreten und die beiden Ersatzmitglieder nicht nachrücken wollen, löst sich dann der 5er WV auf oder bleibt er zu dritt bestehen und beschlussfähig?
Erstellt am 20.02.2019 um 09:15 Uhr von celestro
"Wenn wir beide zurücktreten und die beiden Ersatzmitglieder nicht nachrücken wollen, löst sich dann der 5er WV auf oder bleibt er zu dritt bestehen und beschlussfähig?"
Da Ihr einen 5er WV eingesetzt habt, müßte er sich dann mMn auflösen, ja.
"Es hatten sich 5 Personen für den WV gemeldet, diese wurden dann berufen und haben in einer konstituierenden Sitzung selbst den Vorsitzenden und Stellvertreter gewählt. Es gibt 3 Ersatzmitglieder (alle im BR)."
Da würde ich dann vermutlich als erstes noch einmal "nachhaken". Denn es müßte zunächst einmal begründet worden sein, daß man einen 5er WV installiert hat. Dann kommt dazu, daß der WV sich nicht den WVV und Stelli selbst bestimmt, sondern der BR dies tut. Hier hat man vermutlich schon wieder 2 Punkte, um die Wahl am Ende anzufechten, wenn einem das Ergebnis nicht passt.
"Es war zu Beginn für den BR nicht offensichtlich, dass diese Wahlvorständler arbeitgebernah sind."
Wodurch wurde das denn deutlich ? Also innerhalb der Arbeit des WV ist das klar geworden ?