Erstellt am 15.01.2013 um 06:24 Uhr von Tanzbär
Erkläre mir doch einer, was DAS für (interne) Schwierigkeiten sein sollen, die eine BR-Wahl unmöglich machen, so dass sich der WV auflösen muss.
Erstellt am 15.01.2013 um 08:56 Uhr von gironimo
Ich denke doch auch, dass es den Menschen möglich sein sollte, einige Wochen zusammenzuarbeiten, bis die Wahlen abgeschlossen sind. Da geht es doch im Wesendlichen um die Einhaltung von Terminen, die Überprüfung von Listen und die Abwicklung des Wahlvorganges.
Theoretisch könnte der Wahlvorstand auch sein Amt niederlegen - aber wegen persönlicher Streitereien? - ein Armutszeugnis.
Oder welche Schwierigkeiten gibt es sonst?
Erstellt am 15.01.2013 um 17:23 Uhr von convex
Es geschehen Dinge zwischen Himmel und Erde ... In unserem WV wírkt ein Kollege mit, dessen einziges Sinnen und Trachten darin besteht, sich in den neu zu gründenden BR wählen zu lassen, um sich unter den Rettungsschirm des damit verbundenen Kündigungsschutzes zu flüchten. Wird er offiziell nicht zugeben, pfeifen aber die Spatzen von den Dächern. Der gesamte WV sieht das, kann aber nichts machen. Jetzt hat er, natürlich, das von den Kollegen gewünschte Persönlichkeitswahlverfahren, durch die Eröffnung einer eigenen Liste unterlaufen, nur um über seinen 1.Listenplatz seinen Einzug in den BR abzusichern. Sowas ist doch echt frustierend und die Kollegen sind sauer. Rechtlich gibts ja nichts zu beanstanden, aber nicht ganz fein, nicht ganz fair. Daher der Wunsch alles zu canceln und nochmal neu anzufangen.
Erstellt am 16.01.2013 um 08:48 Uhr von rkoch
Tja und genau DAS könnt ihr vergessen!
1. wäre der Versuch die Wahl nur deshalb abzubrechen, weil es einigen nicht passt, dass AN ihre gesetzlichen Rechte nutzen, WAHLBEEINFLUSSUNG.
2. würde auch die Ersetzung des Wahlvorstandes durch einen anderen die Wahl nicht abbrechen, dieser Wahlvorstand müsste diese Wahl unverändert zu Ende führen
3. würde sich bei einem erneuten Wahlstart nix ändern, wer sollte den Kollegen daran hindern seine Liste erneut einzureichen?
Aber wo seht ihr überhaupt ein Problem? Wenn ihr den Kollegen wegen seine Allüren nicht im BR haben wollt, dann WÄHLT ihn doch einfach nicht! Das einzig dumme was passieren kann: Wenn die "Personenwahlliste" unter dem Vertrauen auf das Stattfinden einer Personenwahl die Listenmitglieder nicht in einer "wünschenswerten" Reihenfolge aufführt, dann sind halt dummerweise Mitglieder im BR, die selbst die Listenführer eigentlich nicht im BR haben wollten. Aber selbst das läßt sich lösen, wenn die Liste sich einig ist:
Variante 1: Die Bewerber der Liste reichen eine ZWEITE Liste mit den Bewerbern in der "richtigen" Reihenfolge ein (solange die Einreichungsfrist noch nicht verstrichen ist!). Da dann Bewerber (und ggf. Stützer) auf zwei eingereichten Listen stehen, muss der WV die Betroffenen auffordern sich zu erklären auf welcher Liste sie ihre Kandidatur (bzw. Stütze) aufrecht erhalten. Wenn dann alle sich für die neue Liste erklären ist die andere aus dem Rennen.... Problem gelöst.
Variante 2:
Wenn Variante 1 nicht mehr geht, dann nehmen einfach diejenigen Kandidaten, welche die Liste gar nicht im BR haben wollte, die Wahl einfach nicht an. Übrig bleibt der "Wunsch-BR", allerdings mit weniger Ersatzmitgliedern als möglich gewesen wären, denn diejenigen welche die Wahl nicht annehmen sind "raus".
Im Ernst: macht das Beste aus der Situation, und wenn der Kollege gewählt wird, dann wollten das die AN des Betriebes so! Wollt ihr gegen die Meinung Eurer Kollegen vorgehen?
Erstellt am 16.01.2013 um 08:56 Uhr von Kulum
Variante 3:
lasst dem netten Herren seine Liste und jeder einzelne macht eine eigene Liste auf. Wenns gut läuft habt ihr so doch wieder eure Persönlichkeitswahl. Nur aufpassen, dass euch die Stützunterschriften nicht ausgehen.
Erstellt am 16.01.2013 um 09:34 Uhr von rkoch
DAS lasse ich mal nicht so stehen... Mehrere Listen mit am besten min. 3 Kandiaten - ja, z.B. Abteilungsbezogen. Aber je Kandidat der Personenwahlliste EINE Liste? Abgesehen von dem Stützunterschriftenproblem führt das sowohl bei der Wahl als auch später im BR zu Chaos.
Wahl: Da jeder Wähler nur EINE Stimme hat, muss er sich dann für EINEN Kandidaten entscheiden. Das führt zu einer massiven Zersplitterung der Stimmen. Im schlimmsten Fall wählen alle Kollegen dann den selben Kandidaten so dass nur genau EIN Kandidat gewählt ist, oder es zersplittern sich die Stimmen dann derart, dass die einzige Liste die mehrere Kandidaten aufführt (die besagte Liste des einen Kollegen) letztlich so viele Stimmen erhält, dass diese Liste alleine den BR stellt.
BR: Da keine dieser Liste dann ein EBRM stellt, fällt das EBRM eigentlich IMMER der einzigen Liste mit mehr als einem Kandidaten zu, da keine der anderen Listen ein EBRM stellen kann. Nur wenn diese Liste sehr wenige Stimmen bekommt, also nicht in den BR kommt, UND auch im Verhältnis zu den anderen nicht gewählten Listen sehr wenig Stimmen erhält, werden Kollegen aus nicht gewählten Ein-Mann-Listen zu EBRM, und dass diese Liste mit mehreren Kandidaten SO wenige Stimmen erhält (wenigstens die der Kandidaten und der Stützer wären anzunehmen!) ist zweifelhaft.
Erstellt am 16.01.2013 um 09:53 Uhr von Kulum
Ich habe ja nicht behauptet es wäre die optimale Lösung. Aber es ist eine Variante.
"Das führt zu einer massiven Zersplitterung der Stimmen. "
Das ist Sinn der Übung, je verteilter die Stimmen um so größer die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein durch die Hintertür einschleichender Kollege doch nicht ins Gremium kommt
"Im schlimmsten Fall wählen alle Kollegen dann den selben Kandidaten"
Jetzt aber nicht anfangen Argumente auszudenken. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Fall eintritt dürfte gegen null tendieren wenn man davon ausgeht, dass jeder Kandidat schonmal sich selber wählt. Das wird dann zum Problem, wenn die Liste, die man nicht im BR haben möchte, dann sogar gewinnt, da dort eben schonmal 10 oder mehr sichere Stimmen feststehen könnten. (den Fall hattest du ja angeführt)
"Da keine dieser Liste dann ein EBRM stellt, fällt das EBRM eigentlich IMMER der einzigen Liste mit mehr als einem Kandidaten zu, da keine der anderen Listen ein EBRM stellen kann"
Dass das falsch ist, ist dir inzwischen vermutlich selber aufgefallen. Natürlich kann auch eine nicht gewählte Ein Mann/Frau Liste zum EBRM werden. Wer nach d´Hondt vorne liegt rückt eben nach
Erstellt am 16.01.2013 um 10:21 Uhr von rkoch
> Dass das falsch ist, ist dir inzwischen vermutlich selber aufgefallen.
d'Hond ist bei Einerlisten fast egal, nur für die Listenplätze der Liste mit mehr als einem Kandidaten...
Zugegeben, bei Einer-Listen gibt es eine angemessene Wahrscheinlichkeit, dass die nächstfolgende nicht gewählte Liste bereits mehr Stimmen hat, als die Mehrkandidatenlisten für den zweiten Kandidaten nach d'Hond. Aber ich halte die Idee immer noch für fatal und habe deshalb a bisserl übertrieben.
Erstellt am 16.01.2013 um 10:41 Uhr von Kulum
Ich will Variante 3 auch nicht unbedingt schön reden. Auch wir haben einen Experten, der schon seit 4 Amtszeiten auf diese Weise immer wieder seinen Einzug in den BR absichert. Deshalb haben wir eben die von mir beschriebene Variante angeschaut - uns letztlich aber auch dagegen entschieden.
Die Wahl wird dann irgendwann unberechenbar, während wir mit nur zwei Listen wenigstens ständig die Mehrheit im Gremium haben und durchaus arbeitsfähig bleiben.
Erstellt am 18.01.2013 um 07:03 Uhr von convex
Vielen Dank an alle die sich an der Beantwortung meiner Frage beteiligt haben. Der Wahlvorstand wird seine Arbeit natürlich fortsetzen. Es ist einfach im Verlaufe vieler Gespräche mit den Kollegen klar geworden, welche Erwartungen mit der Betriebsratswahl verbunden werden. Das gilt es einfach zu respektieren und darauf zu vertrauen, dass der Wählerwille am Ende die Richtung vorgibt.
Erstellt am 24.02.2018 um 00:04 Uhr von flippiy
Sehr geehrte Kollegen. Was würdet ihr machen, wenn bei der ersten Sitzungen 3 wahlvorsitzende bestimmt wurden, bei der 2 Sitzung nur 2 Mitglieder da waren, mir die anwessenheits Liste bei der 3 Sitzung mit einem anderen Mitglied namen zur Unterschrift vorgelegt wird, und obwohl ich eigentlich zu einer Schulung zum wahlvorstands gehen wollte wie besprochen,und oder die Hilfe der Gewerkschaft vorgeschlagen habe. Ich dann noch zustimmen soll das ich einverstanden bin oder beschlossen würde das keiner zum Wahlvorstands Kurs geht.weil vor 5jahren schon mal einer da war und dann die dritte neue Person im wahlvorstands sagt das alles in Ordnung gehe.und ich bei der 4 Sitzung sagte das wir doch zusammen die Punkte die in der war zusammen abarbeiten sollten,es hieß das ich mich doch besser zu hause vorbereiten solle um wir schneller fertig zu werden .mir war es ein problem das die kindergartenleitung,und die direkorin einer schule mit auf die wahlliste kommen,was mit der nicht vorhanden prokura abgeschmettert wurde,jetzt weis ich nicht wie ich mich verhalten soll,würde am liebsten den wahlvorstand auflössen,und mich auch nicht mehr zur br wahl aufstellen lassen,weil wie ich denke wenn im wahlvorstand so gearbeitet wird auch im Betriebsrat für die Angestellten nicht viel rauskommt,hoffe auf zahlreiche antworten.4 Sitzungen 5 personen,Arbeitszeit des wahlvorstands 4 mal da eine halbe stunde,hoffe ihr habt es verstanden,bin Handwerker kein Lehrer